Hallo Günni,
Gegen die Vorsitzende des Vereins Abmahnwelle e.V., Frau Jutta R.wurde eine einstweilige Verfügung beantragt. Nach einem entsprechendem Hinweis des Landgerichts Ulm (Az.: 3 O 530/04)hat Frau Jutta R. heute "fast freiwillig" den Unterlassungsanspruch anerkannt. Ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Verein vor dem LG Ulm (Az. 3 0 115/05) ist noch anhängig.
Eine Firma (von uns nicht vertreten) hatte bereits im November 2004 Strafanzeige gegen div. Personen erstattet, da nach ihrer Ansicht sogar Tipps gegeben wurden, wie man durch Fälschung von Dokumenten einen günstigen Prozessausgang erreichen könnte. Offen ist, ob diese wohl systematische betriebene illegale Rechtsberatung eine Auswirkung auf die erst vor wenigen Monaten erteilte Gemeinnützigkeit für diesen Verein hat.
ist das jetzt von Nachteil für Deinen (ehemaligen) Partner? ;-)
Gruß
Reiner