Hallo,
Und wie gesagt, ich weiß nicht, ob es sich bei den üblichen Stellplätzen um öffentlichen Grund handelt und falls nicht, ob eine Genehmigung zum Aufstellen des Schildes vorliegt.
Die Frage ist auch IMHO irrelevant. Denn vor allem die S-Symbole sind ja oft auch auf Vorwegweisern an den Einfallstraßen zu finden - und das sind amtliche Verkehrszeichen, die den Vorschriften der öffentlichen Straßen und Wege unterliegen.
Auch als Hinweisschildern in Fußgängerzonen sieht man sie oft, und auch das ist wiederum öffentliches Gelände. Ob die Haltestellen und Bahnhöfe selbst also öffentlich sind oder nicht, spielt dann für die momentane Diskussion eigentlich keine Rolle mehr.
Und tschüss,
Martin