TomIRL: Stadtdomain & Domainrecht

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Moin,
http://www.dstgb.de/_scripts/frame_generator/generate.pl?timestamp=1106139355766&frameset=http%3A//www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/index.phtml&framename=inhalt&url=http%3A//www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/kommunalreport/inhalt/archiv2003/newsitem00640/

Das ist tatsächlich hilfreich, das stellt nämlich auch die meinem Kenntnisstand entsprechende Rechtsauffassung dar. Obwohl das PRoblem Markenrecht noch nicht behandelt wurde.

Wichtig wären dabei 2 Dinge:
1. Die gehen von eigenständigen Gemeinden aus.
2. Sie empfehlen, eine Abmahnung zu senden...
3. die Sachlage bei z.Bsp. ulmwest ist nicht geklärt.. Vermutlich bezieht sich der Artikel auf ein Urteil welches im konkreten Fall Ulm West von einem Landgericht gesprochen wurde.
Allgemeinen ist die Rechtslage in einem solchen Fall als uneinheitlich zu bezeichnen.

TomIRL