Moin,
Das Deutsche und Österreichische sind in diesem Fall ident. Außerdem beziehe ich mich auf eine Quelle. Du hast keine!!!
Aber lesen kannst Du?
Namensrecht == Markenrecht?
Was ist wenn der Domaininhaber Inhaber einer gleichlautenden Marke ist?
Was ist, wenn die Stadt eine Domain beansprucht, für deren Namen sie aber keine eigenständigen Gemeinderechte beanspruchen kann?
Überhaupt, ist die "Stadt" eine eigenständige Gemeinde? Oder ist es gar nur eine Ortsteil?
Kennnst Du übrigens das deutsche Rechtsberatungsgesetz?
kennst Du dessen Grenzen?
Bist Du berechtigt Rechtsberatung durchzuführen?
Ist Dein Onkel zugelassener RA an deutschen Gerichten...
Junge Junge Junge... Du begibst Dich mit solchen Aussagen auf heißes Pflaster.