Impressum-Button rechts unten platziert
Claudia
- css
0 Stefano Albrecht0 Claudia0 Orlando0 Stefao Albrecht0 Claudia
0 TomIRL0 Claudia0 Thomas J.S.0 claudia
Liebe Gemeinde,
ich möchte auf einer Website (www.annaloog.de) mit einer Auflösung von ca. 1024x768 aus ästhetischen Gründen den Impressum-Button rechts unten platzieren.
Nun muss der aber laut Gerichtsurteil auch bei einer Auflösung von 768x480 ohne scrollen erreichbar sein.
Gibt es ein Konstrukt, möglichst in CSS, das die Seiten automatisch so darstellt, dass die Ecke rechts unten erscheint?
Dank im Voraus, claudia.
hallo claudia
finde mit einem javascript die "nutzbare höhe und breite" heraus (in echtzeit) und füge diese werte in dein lokal erstelltes css-script ein.
dies ist nur eine von vielen methoden. das lässt sich auch auf eine css-lösung beschränken.
siehe: http://www.csszengarden.com/
hallo claudia
finde mit einem javascript die "nutzbare höhe und breite" heraus (in echtzeit) und füge diese werte in dein lokal erstelltes css-script ein.
dies ist nur eine von vielen methoden. das lässt sich auch auf eine css-lösung beschränken.
siehe: http://www.csszengarden.com/
Huch, das ging ja schnell.
Aber ich fürchte, ein Abmahner kann beanstanden dass das bei ausgeschaltetem Scribt nicht geht.
Hast du vielleicht auch ne Idee ohne Script?
Danke, Claudia
Hi Claudia,
Hast du vielleicht auch ne Idee ohne Script?
eine Rechtsschutzversicherung, mit deren Hilfe du dieses hirnrissige Urteil im Bedarfsfall kippst.
Platziere den Verweis einfach weiter oben im Quelltext, das ist die einzig sichere Lösung.
Grüße,
Roland
csszengarden.com
du wirst eine lösung finden, glaub mir
ich hab jetzt leider nicht die zeit, mir da was zu überlegen...
tut mir leid.
viel erfolg noch
csszengarden.com
du wirst eine lösung finden, glaub mirich hab jetzt leider nicht die zeit, mir da was zu überlegen...
tut mir leid.viel erfolg noch
ok, noch mal Danke, werde nachgrabe. Claudia
Moin,
Liebe Gemeinde,
ich möchte auf einer Website (www.annaloog.de) mit einer Auflösung von ca. 1024x768 aus ästhetischen Gründen den Impressum-Button rechts unten platzieren.
Nun muss der aber laut Gerichtsurteil auch bei einer Auflösung von 768x480 ohne scrollen erreichbar sein.
Gibt es einen Link zu jenem hoffentlich rechtskräftigen Urteil?
Gibt es eigentlich einen Grund dass Du Deine User auf eine solche Auflösung festnagelst?
TomIRL
Moin,
Liebe Gemeinde,
ich möchte auf einer Website (www.annaloog.de) mit einer Auflösung von ca. 1024x768 aus ästhetischen Gründen den Impressum-Button rechts unten platzieren.
Nun muss der aber laut Gerichtsurteil auch bei einer Auflösung von 768x480 ohne scrollen erreichbar sein.Gibt es einen Link zu jenem hoffentlich rechtskräftigen Urteil?
Gibt es eigentlich einen Grund dass Du Deine User auf eine solche Auflösung festnagelst?TomIRL
Gibt es einen Link zu jenem hoffentlich rechtskräftigen Urteil?
guck mal unter www.abmahnwelle.de
Gibt es eigentlich einen Grund dass Du Deine User auf eine solche Auflösung festnagelst?
bei 1024 muss halt i. A. nicht gescrollt werden.
Claudia
Moin,
Gibt es einen Link zu jenem hoffentlich rechtskräftigen Urteil?
guck mal unter www.abmahnwelle.de
Och meno Wie man Links setzt, findest Du in den </faq/#Q-19>.
Außerdem bin ich nicht ganz so dumm wie ich ausschaue..
Ich habe sowohl die Google Suche bemüht als auch auf den einschlägigen Webseiten unter anderem auf der oben angegebnen Seite nachgeschaut ohne fündig zu werden.
Deshalb fragte ich ja nach einem hoffentlich rechtskräftigem Urteil, das von Dir gesagt ist mir nur als Internetente bekannt, ähnlich jenem LG Hamburg Urteil.
Vielleicht bist Du aj auch besser informiert?
TomIRL
Hi TomIRL,
Ich habe sowohl die Google Suche bemüht als auch auf den einschlägigen Webseiten unter anderem auf der oben angegebnen Seite nachgeschaut ohne fündig zu werden.
http://www.google.at/search?q=impressum+scrollen
Grüße,
Roland
Moin Orlando,
Du hälst mich tasächlich für ein wenig geistig eingeschränkt? :-)
Ich sagte das ich google bemühte!
Nun schaue Dir mal die Links an..
Die besagen nämlich das was Claudia hier anführt eben genau nicht...
http://www.123recht.net/article.asp?a=8432&f=nachrichten_vor~gericht_impressumolgmdomainrechtde&p=1
TomIRL
Deshalb fragte ich ja nach einem hoffentlich rechtskräftigem Urteil, das von Dir gesagt ist mir nur als Internetente bekannt, ähnlich jenem LG Hamburg Urteil.
Vielleicht bist Du aj auch besser informiert?TomIRL
Tom, ich muss mich korigieren: ich meinte tatsächlich jenes Hamburger Urteil und es ist wohl auch nicht rechtskräftig:
LG Hamburg
Beschluss vom 26.08.2002
416 O 94/02
Impressumspflicht im Internet
JurPC Web-Dok. 370/2002
TDG § 6; UWG § 1
Tschuldigung, C.
Hallo,
ich möchte auf einer Website (www.annaloog.de) mit einer Auflösung von ca. 1024x768 aus ästhetischen Gründen den Impressum-Button rechts unten platzieren.
Handelt es sich bei der Webseite um eine gewerbliche Webseite?
Bei privanten Seiten (wie die von dir angegebene) ist kein Impressum notwendig.
Grüße
Thomas
Handelt es sich bei der Webseite um eine gewerbliche Webseite?
Bei privanten Seiten (wie die von dir angegebene) ist kein Impressum notwendig.
Thomas, da gibts unterschiedliche Meinungen, aber ja, die Seite ist gewerblich. Claudia
Hallo,
Handelt es sich bei der Webseite um eine gewerbliche Webseite?
Bei privanten Seiten (wie die von dir angegebene) ist kein Impressum notwendig.Thomas, da gibts unterschiedliche Meinungen,
Nicht wirklich.
aber ja, die Seite ist gewerblich.
Na ja, nachdem nirgendwo etwas vom Bestellen, Kaufen, Verkaufen, Bezahlen, etc. steht? Aber wenn du sagst, wirst wohl doch ein Impressum brauchen.
Grüße
Thomas