Moin,
Liebe Gemeinde,
ich möchte auf einer Website (www.annaloog.de) mit einer Auflösung von ca. 1024x768 aus ästhetischen Gründen den Impressum-Button rechts unten platzieren.
Nun muss der aber laut Gerichtsurteil auch bei einer Auflösung von 768x480 ohne scrollen erreichbar sein.Gibt es einen Link zu jenem hoffentlich rechtskräftigen Urteil?
Gibt es eigentlich einen Grund dass Du Deine User auf eine solche Auflösung festnagelst?TomIRL
Gibt es einen Link zu jenem hoffentlich rechtskräftigen Urteil?
guck mal unter www.abmahnwelle.de
Gibt es eigentlich einen Grund dass Du Deine User auf eine solche Auflösung festnagelst?
bei 1024 muss halt i. A. nicht gescrollt werden.
Claudia