systom: Erlaubnis zum Verlinken fremder Inhalte

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Hallo Rolf,

Kann ich dafür rechtlich belangt werden?

Ja! Zum einen könnte die direkte Verlinkung zu einer Grafik oder einem Musikstück, welches zum Download angeboten wird, gegen das Urheberrecht verstossen. Dann nämlich, wenn es sich um ein geschütztes Werk im Sinne des Paragraphen 2 des UrhG handelt.
Darüber hinaus kann die direkte Einbindung eines Werkes zu einer Schadenersatzklage führen. Der geschädigte Homepagebesitzer, von dessen Seite die Elemente direkt verwendet werden, hat u.U. dadurch finanzielle Verluste. Denn er muss aufgrund des erhöhten Traffic, den er nicht selber zu verantworten hat, an seinen Provider Mehrkosten für das monatliche Transfervolumen entrichten. Diese Kosten kann er an den Verursacher weitergeben. Übrigens ist auch eine anwaltliche Abmahnung bereits mit hohen Kosten verbunden!

Autor: Kessie von http://www.trafficklau.de/para.html

Lies das mal und Du weißt mehr!

Gruß Tom