Erhard_Rainer: Impressumspflicht

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Das aktuelleste Urteil ist meines Wissens nach [http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/olg/2287] das den Begriff des "geschäftlichen Verkehr" sehr weit auslegt. So kann beispielsweise ein Link auf deine regen Auktionen schon einen solchen nahelegen. Ob es in deinem Fall nötig ist, kann man ohne das Webangebot zu kennen, schwer sagen. Ansonst kann es durchaus vorkommen, daß ein übereifriger Jurist dich mal anschreibt, was noch lange nicht bedeutet, daß du der Pflicht unterliegst ein Impressum zu haben.