Siechfred: Band anmeldepflichtig?

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Tag Gernot.

Musiker haben doch aber auch Ausgaben für Instrumente, CD-Produktionen im Eigenverlag, Saalmieten, die sie möglicherweise mangels verkaufter Tickets nicht wieder reinbekommen. Bis man als Musiker in die Gewinnzone kommt, kann man da doch u. U. einige Jahre lang einiges an Verlustvorträgen ansammeln oder die Verluste vielleicht sogar mit seinen Einnahmen aus dem Hauptberuf verrechnen.

Ja, aber zu all dem hat der OP ja nichts geäußert. Zudem leben wir im Königreich des Formalismusses, in dem jedes noch so laute Geräusch vom Wiehern des Amtsschimmels übertönt wird. Deswegen mein Tipp, dem Finanzamt mitzuteilen, dass es diese Band überhaupt gibt. Was dann tatsächlich dabei herauskommt und ob es sich lohnt, ist sowieso erst am Jahresende zu überschauen.

Oder wird Musizieren anders als freiberufliches Programmieren von den Finanzämtern grundsätzlich als "Liebhaberei" betrachtet, solange man keinen Gewinn macht?

Nein, eigentlich nicht. Es gibt Bereiche, da guckt die Behörde viel argwöhnischer. Im Übrigen kommt es ja zunächst auf die Gewinnerzielungs_absicht_ an, erst Jahre später kommen solche Wortmonster wie "Totalgewinnerzielungsmöglichkeit" ins Spiel.

Ein einfaches Schreiben ans Finanzamt, dass es euch als "Die lustigen Vier" gibt, genügt vorerst. Alles weitere geschieht mehr oder weniger im Selbstlauf. Und wenn's Probleme gibt, sind die Finanzämter in der Regel recht hilfsbereit.
Ich denke, man sollte da ggf. offensiver vorgehen, denn sonst geht eine mögliche Steuerersparnis doch flöten.

Wie definierst du "offensiver"? Ein Konzert in der Tiefgarage des örtlichen Finanzamts? Nene, die Anzeige der selbständigen Tätigkeit ist gesetzliche Pflicht, alles weitere macht das Finanzamt im genannten Selbstlauf, i.d.R. anhand der Angaben im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (der Formularname variiert von Bundesland zu Bundesland). Und beim Ausfüllen dieses Glanzstücks deutschen Formulardesigns hilft dir dein örtliches Finanzamt zumeist weiter.

Siechfred