Band anmeldepflichtig?
Schotti
- sonstiges
0 Xenophon0 Schotti0 Siechfred0 Gernot Back0 Siechfred0 Gernot Back0 at
Hallo,
ich spiele in einer Band Schlagzeug. Wir sind noch nich lange im
Geschäft und habe jetzt die ersten Auftritte mit gage bekommen
jetzt währe meine Frage ist eine Band anmeldepflichtig?
Gruß
Schotti
Hallo,
ich spiele in einer Band Schlagzeug. Wir sind noch nich lange im
Geschäft und habe jetzt die ersten Auftritte mit gage bekommen
jetzt währe meine Frage ist eine Band anmeldepflichtig?
Hi,
ich hatte mal dasselbe Problem und habe mich diesbezügl. beim städtischen Finanzamt erkundigt. Leider ist das schon relativ lange her. Ich weiß aber noch, solange Eure Gage in der Summe einen bestimmten Betrag pro Jahr nicht übersteigt läuft das unter "Liebhaberei" und muss daher nicht weiter angegeben werden. Der Betrag war damals so hoch, dass wir diesen nicht überstiegen hätten. Aber bitte erkundige Dich direkt. Nur so kannst Du sicher gehen später keinen Ärger zu kriegen. Und lass Dir den Namen des Angestellten geben, dass Du Dich notfalls auf diesen berufen kannst.
Gruß
Xenophon
Hallo,
danke dann werde ich mich mal beim Finanzamt erkundigen!
Gruß
Schotti
Tag Schotti.
ich spiele in einer Band Schlagzeug. Wir sind noch nich lange im
Geschäft und habe jetzt die ersten Auftritte mit gage bekommen
jetzt währe meine Frage ist eine Band anmeldepflichtig?
Nein, Musiker sind Freiberufler, müssen deshalb also kein Gewerbe anmelden. Eure Band ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ob eure Einnahmen steuerlich überhaupt relevant sind, hängt von ziemlich vielen Faktoren ab (Einnahmen der Band, persönliches Einkommen der Mitglieder etc.). Ein einfaches Schreiben ans Finanzamt, dass es euch als "Die lustigen Vier" gibt, genügt vorerst. Alles weitere geschieht mehr oder weniger im Selbstlauf. Und wenn's Probleme gibt, sind die Finanzämter in der Regel recht hilfsbereit.
Siechfred
Hallo Siechfred,
Nein, Musiker sind Freiberufler, müssen deshalb also kein Gewerbe anmelden. Eure Band ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ob eure Einnahmen steuerlich überhaupt relevant sind, hängt von ziemlich vielen Faktoren ab (Einnahmen der Band, persönliches Einkommen der Mitglieder etc.).
Musiker haben doch aber auch Ausgaben für Instrumente, CD-Produktionen im Eigenverlag, Saalmieten, die sie möglicherweise mangels verkaufter Tickets nicht wieder reinbekommen. Bis man als Musiker in die Gewinnzone kommt, kann man da doch u. U. einige Jahre lang einiges an Verlustvorträgen ansammeln oder die Verluste vielleicht sogar mit seinen Einnahmen aus dem Hauptberuf verrechnen. Sollte man allerdings nach angemessener Zeit immer noch nicht den Durchbruch geschafft haben, dann kann es wohl passieren, dass das Finanzamt das Musizieren im Nachhinein zur Liebhaberei erklärt und die Steuerersparnisse zurückfordert.
Oder wird Musizieren anders als freiberufliches Programmieren von den Finanzämtern grundsätzlich als "Liebhaberei" betrachtet, solange man keinen Gewinn macht? Du weißt da bestimmt besser Bescheid als ich.
Ein einfaches Schreiben ans Finanzamt, dass es euch als "Die lustigen Vier" gibt, genügt vorerst. Alles weitere geschieht mehr oder weniger im Selbstlauf. Und wenn's Probleme gibt, sind die Finanzämter in der Regel recht hilfsbereit.
Ich denke, man sollte da ggf. offensiver vorgehen, denn sonst geht eine mögliche Steuerersparnis doch flöten.
Gruß Gernot
Tag Gernot.
Musiker haben doch aber auch Ausgaben für Instrumente, CD-Produktionen im Eigenverlag, Saalmieten, die sie möglicherweise mangels verkaufter Tickets nicht wieder reinbekommen. Bis man als Musiker in die Gewinnzone kommt, kann man da doch u. U. einige Jahre lang einiges an Verlustvorträgen ansammeln oder die Verluste vielleicht sogar mit seinen Einnahmen aus dem Hauptberuf verrechnen.
Ja, aber zu all dem hat der OP ja nichts geäußert. Zudem leben wir im Königreich des Formalismusses, in dem jedes noch so laute Geräusch vom Wiehern des Amtsschimmels übertönt wird. Deswegen mein Tipp, dem Finanzamt mitzuteilen, dass es diese Band überhaupt gibt. Was dann tatsächlich dabei herauskommt und ob es sich lohnt, ist sowieso erst am Jahresende zu überschauen.
Oder wird Musizieren anders als freiberufliches Programmieren von den Finanzämtern grundsätzlich als "Liebhaberei" betrachtet, solange man keinen Gewinn macht?
Nein, eigentlich nicht. Es gibt Bereiche, da guckt die Behörde viel argwöhnischer. Im Übrigen kommt es ja zunächst auf die Gewinnerzielungs_absicht_ an, erst Jahre später kommen solche Wortmonster wie "Totalgewinnerzielungsmöglichkeit" ins Spiel.
Ein einfaches Schreiben ans Finanzamt, dass es euch als "Die lustigen Vier" gibt, genügt vorerst. Alles weitere geschieht mehr oder weniger im Selbstlauf. Und wenn's Probleme gibt, sind die Finanzämter in der Regel recht hilfsbereit.
Ich denke, man sollte da ggf. offensiver vorgehen, denn sonst geht eine mögliche Steuerersparnis doch flöten.
Wie definierst du "offensiver"? Ein Konzert in der Tiefgarage des örtlichen Finanzamts? Nene, die Anzeige der selbständigen Tätigkeit ist gesetzliche Pflicht, alles weitere macht das Finanzamt im genannten Selbstlauf, i.d.R. anhand der Angaben im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (der Formularname variiert von Bundesland zu Bundesland). Und beim Ausfüllen dieses Glanzstücks deutschen Formulardesigns hilft dir dein örtliches Finanzamt zumeist weiter.
Siechfred
Hallo Siechfred,
Ja, aber zu all dem hat der OP ja nichts geäußert. Zudem leben wir im Königreich des Formalismusses, in dem jedes noch so laute Geräusch vom Wiehern des Amtsschimmels übertönt wird. Deswegen mein Tipp, dem Finanzamt mitzuteilen, dass es diese Band überhaupt gibt. Was dann tatsächlich dabei herauskommt und ob es sich lohnt, ist sowieso erst am Jahresende zu überschauen.
Mir fällt in diesem Zusammenhang auch noch die Künstlersozialkasse ein, deren Förderung als Musiker, Designer, Autor oder sonstiger Künstler ich auch nicht unbedingt verschlafen wollte. Da muss man sich dann wohl aber in jedem Fall separat anmelden.
Gruß Gernot
Tag Gernot.
Mir fällt in diesem Zusammenhang auch noch die Künstlersozialkasse ein [...]
Ja, die gibt es auch noch, über Sinn und Unsinn kann man allerdings trefflich streiten (was aber an der Existenz der KSK nix ändert). Zu beachten ist in deisem Zusammenhang vielleicht noch, dass die Versicherungspflicht wesentlich weiter gefasst ist als die Frage nach dem Vorliegen steuerlich relevanter Einkünfte, es reicht die Absicht, Einnahmen zu erzielen ("erwerbsmäßig"). Aber es gibt ja die großzügige Freigrenze von 325 EUR pro Monat ;-)
Siechfred
Hallo.
Oder wird Musizieren anders als freiberufliches Programmieren von den Finanzämtern grundsätzlich als "Liebhaberei" betrachtet, solange man keinen Gewinn macht?
Nein, eigentlich nicht. Es gibt Bereiche, da guckt die Behörde viel argwöhnischer.
Ja, zum Beispiel wenn man freiberuflich programmieren möchte.
MfG, at