Marc Reichelt: GEMA und Auswirkungen auf Internet

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Hallo fastix®,

Also wenn Musik jetzt z.B. unter offenen Lizenzen (GPL, CCL etc.) steht - wo hat die GEMA Mitspracherecht, und wo bleibt sie außen vor?

Wenn die Künstler ihre Musik unter die GPL oder CCl gestellt haben, dann hat die GEMA die Rechte nicht.

Super, damit wäre das geklärt!

Schwieriger wird es mit Sicherheit erst, wenn irgenwelche durchgederhten Rechtsanwälte, nicht nur aus der Münchner Sonnenstr., sondern auch aus Hamburg, Düsseldorf oder Berlin anfangen Dich damit zu belästigen, weil Du einen Link zu einem womöglich nicht legelen Titel gelegt hast: Dazu reicht es, wenn eine Band einen Titel einspielt, der Melodie oder Text oder halt nur Textpassagen oder ein paar Oktaven von etwas enthält, von dem der Anwalt glaubt seine Mandatschaft hätte daran Rechte...

Wegen potentiell illegalen Inhalten ist ein Redaktions-System geplant, durch dass die neuen Stücke durch müssen.
Im Impressum wird dann explizit darauf hingewiesen, dass wir nicht alles überprüfen können, Stücke mit nachgewiesen falschen Inhalten aber natürlich aus unserer Datenbank nehmen. Das kann natürlich immer ein wenig Zeit zur Bearbeitung erfordern, sollte aber für alle akzeptabel sein.

Das Projekt ist eine simple Webseite mit einer MySQL-Datenbank, bei der Künstler ganz einfach ihre offen lizenzierte Musik (CCL) eintragen können.

Eigentlich befreit Dich ja das TDG in dem Falle von der Verantwortung:

§8 (2) TDG
Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Allerdings gab es neulich das Urteil eines ziemlich verwirrten Richters, der meinte, wenn man so eine Seite betreibt habe man täglich seine Mails zu lesen und binnen 24 Stunden zu reagieren. Wie machst Du unter diesen Umständen Urlaub?

Via E-Mail bin ich eigentlich gut erreichbar, aber wenn mich jemand deswegen anklagen sollte gehe ich in den Angriff über. Das wäre ja - insofern du Recht hast - eine echte Einschränkung meiner Bewegungsfreiheit, und damit eine Verletzung meiner Grundrechte. *g*

Grüße

Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

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