Marc Reichelt: GEMA und Auswirkungen auf Internet

Hallo an alle,

ich bin mir immer noch nicht ganz klar, was denn nun genau die GEMA macht. Ich habe in letzter Zeit etwas recherchiert und denke nun, dass die GEMA eine Institution ist, die zwischen Künstler und Kunden steht und dafür sorgt, dass die Urheberrechte des Künstlers eingehalten werden.
Also steht die GEMA doch gewissermaßen "im Auftrag der" Künstler, oder?

Meine Frage ist vor allem die, wie das mit Musik im Internet aussieht.
Also wenn Musik jetzt z.B. unter offenen Lizenzen (GPL, CCL etc.) steht - wo hat die GEMA Mitspracherecht, und wo bleibt sie außen vor?

Hintergrund für das Ganze ist, dass ich momentan an einem Projekt bin, das es in ähnlicher Form schon mal gab und dessen Domains ich bald wahrscheinlich übernehmen werde.
Das Projekt ist eine simple Webseite mit einer MySQL-Datenbank, bei der Künstler ganz einfach ihre offen lizenzierte Musik (CCL) eintragen können. Die Musik liegt dabei auf deren Servern, die Datenbank ist also gewissermaßen nur das Portal dazu.
Obwohl ich die MP3s ja nicht selbst erstelle und somit die Verantwortung ja bei den Künstlern liegt, wüsste ich schon wie es bezüglich GEMA und anderen Dingen dieser Richtung aussieht.

Grüße & vielen Dank im Voraus

Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

P.S.: Werde euch natürlich informieren wenn das Ganze irgendwann mal rauskommt, bis dahin bleibt aber vorerst noch ein bisschen Arbeit angesagt...

--
Linux is like a wigwam - no windows, no gates and an Apache inside!
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http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
  1. Also steht die GEMA doch gewissermaßen "im Auftrag der" Künstler, oder?

    Ja - im Auftrag.

    Meine Frage ist vor allem die, wie das mit Musik im Internet aussieht.
    Also wenn Musik jetzt z.B. unter offenen Lizenzen (GPL, CCL etc.) steht - wo hat die GEMA Mitspracherecht, und wo bleibt sie außen vor?

    Dann wenn der Künstler kein Mitglied bei der Gema ist, bleibt sie auf jeden Fall außen vor. (natürlich nur bei Eigenkompositionen)

    Obwohl ich die MP3s ja nicht selbst erstelle und somit die Verantwortung ja bei den Künstlern liegt, wüsste ich schon wie es bezüglich GEMA und anderen Dingen dieser Richtung aussieht.

    Du musst dir von den Künstlern bestätigen lassen dass sie keine GEMA Mitglieder sind.

    Inweit diese einzelne Titel freigeben können wenn sie Mitglieder sind, weiß ich nicht, aber ich denke das geht auch.

    Struppi.

    1. Hallo Struppi,

      Also steht die GEMA doch gewissermaßen "im Auftrag der" Künstler, oder?
      Ja - im Auftrag.

      Sehr schön, dann habe ich doch nicht so falsch gedacht.

      Dann wenn der Künstler kein Mitglied bei der Gema ist, bleibt sie auf jeden Fall außen vor. (natürlich nur bei Eigenkompositionen)

      Obwohl ich die MP3s ja nicht selbst erstelle und somit die Verantwortung ja bei den Künstlern liegt, wüsste ich schon wie es bezüglich GEMA und anderen Dingen dieser Richtung aussieht.

      Du musst dir von den Künstlern bestätigen lassen dass sie keine GEMA Mitglieder sind.

      Inweit diese einzelne Titel freigeben können wenn sie Mitglieder sind, weiß ich nicht, aber ich denke das geht auch.

      Da gibt's natürlich ein kleines Problem, denn die Seite wird international - mit anderen Worten ist Englisch die Hauptsprache. Gibt es in jedem Land so etwas wie die GEMA? Nun ja, ich denke es reicht, wenn die Musik offen lizenziert ist. Denn dann haben die entsprechenden Auftragnehmer ja keine Arbeit mehr damit, verdienen daran aber natürlich auch kein Geld.

      Mal sehen, wird schon funktionieren... :-)

      Grüße

      Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

      --
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    2. Also ich habe auch eine kleine Webseite mit ein paar Links zu MP3s von Bands (alles mit deren Erlaubnis).
      GEMA- Pflichtig wirst du aber erst (auch wenn die Band bei der GEMA ist), mwn. wenn du an der Speicherung des Musikstücks beteiligt bist, daß Mp3 also bei dir auf dem Webspace liegt. Ansonsten stellst du ja keine Musik zur verfügung, sondern hälst nur einen Link bereit..

      1. Moin!

        Ansonsten stellst du ja keine Musik zur verfügung, sondern hälst nur einen Link bereit..

        Was keinen von den Anwalts-Ärschen daran hindern wird, ihm eine Abmahnung zu schicken oder zu verklagen. Was der Staat kann (siehe erstes Urteil des Amtsgerichtes Stuttgart gegen Alvar Freude) können Anwälte schon lange. Das Urteil ist mittlerweile aufgehoben.

        Und was ist mit dem schwachsinnigen Urteil gegen Heise.de?

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
        1. Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenußes,

          Und was ist mit dem schwachsinnigen Urteil gegen Heise.de?

          Wenn ich dich richtig verstanden habe möchtest du wissen, was weiterhin passiert ist.
          In der c't, die nach dem Urteil herauskam stand ein ausführlicher Artikel darüber
          mit der Ankündigung, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

          Inwieweit der Heise-Verlag diese Ankündigung ausgeführt hat weiß ich leider nicht.

          Gruß
          Alexander Brock

          --
          Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
    3. Hi there,

      Inweit diese einzelne Titel freigeben können wenn sie Mitglieder sind, weiß ich nicht, aber ich denke das geht auch.

      Vorsicht! Genau das geht nicht. Wenn Du als Künstler die GEMA mit Deiner "Vertretung" beuaftragst, dann hast Du Dich mit Haut und Haaren verschrieben. Eine Freigabe einzelner Titel ist _nicht_ möglich; soll heissen, auch als Künstler kannst Du nicht hergehen, eine spezielle Nummer unter irgendeine andere Linzenz zu stellen.

      Wie es damit aussieht, wenn der Künster das ganze unter einem anderen Namen macht, kann ich nicht sagen, aber ich denke, wenn's die GEMA erfährt, gibt's dann auch sicher Zoff, der aber vermutlich in erster Linie einmal den Künstler betreffen dürfte...

  2. Moin!

    Also wenn Musik jetzt z.B. unter offenen Lizenzen (GPL, CCL etc.) steht - wo hat die GEMA Mitspracherecht, und wo bleibt sie außen vor?

    Wenn die Künstler ihre Musik unter die GPL oder CCl gestellt haben, dann hat die GEMA die Rechte nicht.

    Schwieriger wird es mit Sicherheit erst, wenn irgenwelche durchgederhten Rechtsanwälte, nicht nur aus der Münchner Sonnenstr., sondern auch aus Hamburg, Düsseldorf oder Berlin anfangen Dich damit zu belästigen, weil Du einen Link zu einem womöglich nicht legelen Titel gelegt hast: Dazu reicht es, wenn eine Band einen Titel einspielt, der Melodie oder Text oder halt nur Textpassagen oder ein paar Oktaven von etwas enthält, von dem der Anwalt glaubt seine Mandatschaft hätte daran Rechte...

    Das Projekt ist eine simple Webseite mit einer MySQL-Datenbank, bei der Künstler ganz einfach ihre offen lizenzierte Musik (CCL) eintragen können.

    Eigentlich befreit Dich ja das TDG in dem Falle von der Verantwortung:

    §8 (2) TDG
    Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

    Allerdings gab es neulich das Urteil eines ziemlich verwirrten Richters, der meinte, wenn man so eine Seite betreibt habe man täglich seine Mails zu lesen und binnen 24 Stunden zu reagieren. Wie machst Du unter diesen Umständen Urlaub?

    Aber das erzähle mal dem durchgedrehtem Anwalt aus München oder Köln oder Timbuktu. Und damit nicht noch einer von den Burschen durchdreht oder einer der durchgedreht hat seine rpm (hier: rotations per minut) erhöht, gebe ich Dir abschließend den Ratschlag Dich um Auskünfte beim Anwalt zu kümmern.

    Das die Musikindustrie zur Zeit am Leerdrehen ist dürfte Dir ja bekannt sein.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
    1. Hallo fastix®,

      Also wenn Musik jetzt z.B. unter offenen Lizenzen (GPL, CCL etc.) steht - wo hat die GEMA Mitspracherecht, und wo bleibt sie außen vor?

      Wenn die Künstler ihre Musik unter die GPL oder CCl gestellt haben, dann hat die GEMA die Rechte nicht.

      Super, damit wäre das geklärt!

      Schwieriger wird es mit Sicherheit erst, wenn irgenwelche durchgederhten Rechtsanwälte, nicht nur aus der Münchner Sonnenstr., sondern auch aus Hamburg, Düsseldorf oder Berlin anfangen Dich damit zu belästigen, weil Du einen Link zu einem womöglich nicht legelen Titel gelegt hast: Dazu reicht es, wenn eine Band einen Titel einspielt, der Melodie oder Text oder halt nur Textpassagen oder ein paar Oktaven von etwas enthält, von dem der Anwalt glaubt seine Mandatschaft hätte daran Rechte...

      Wegen potentiell illegalen Inhalten ist ein Redaktions-System geplant, durch dass die neuen Stücke durch müssen.
      Im Impressum wird dann explizit darauf hingewiesen, dass wir nicht alles überprüfen können, Stücke mit nachgewiesen falschen Inhalten aber natürlich aus unserer Datenbank nehmen. Das kann natürlich immer ein wenig Zeit zur Bearbeitung erfordern, sollte aber für alle akzeptabel sein.

      Das Projekt ist eine simple Webseite mit einer MySQL-Datenbank, bei der Künstler ganz einfach ihre offen lizenzierte Musik (CCL) eintragen können.

      Eigentlich befreit Dich ja das TDG in dem Falle von der Verantwortung:

      §8 (2) TDG
      Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

      Allerdings gab es neulich das Urteil eines ziemlich verwirrten Richters, der meinte, wenn man so eine Seite betreibt habe man täglich seine Mails zu lesen und binnen 24 Stunden zu reagieren. Wie machst Du unter diesen Umständen Urlaub?

      Via E-Mail bin ich eigentlich gut erreichbar, aber wenn mich jemand deswegen anklagen sollte gehe ich in den Angriff über. Das wäre ja - insofern du Recht hast - eine echte Einschränkung meiner Bewegungsfreiheit, und damit eine Verletzung meiner Grundrechte. *g*

      Grüße

      Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

      --
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      1. echo $begrüßung;

        Im Impressum wird dann explizit darauf hingewiesen, dass wir nicht alles überprüfen können

        Es gibt keine pauschale oder teilweise Haftungsfreizeichnung. Auch der Versuch wird da nicht fruchten. Es kommt nicht darauf an, was du zu leisten in der Lage bist. "Herr Richter, an dem Tag konnte ich wirklich nicht das Gesetz einhalten, da hatte meine Oma Geburtstag..."

        Stücke mit nachgewiesen falschen Inhalten aber natürlich aus unserer Datenbank nehmen. Das kann natürlich immer ein wenig Zeit zur Bearbeitung erfordern, sollte aber für alle akzeptabel sein.

        Das sehen Betroffene und Gerichte mitunter anders.

        Das wäre ja ... eine echte Einschränkung meiner Bewegungsfreiheit, und damit eine Verletzung meiner Grundrechte. *g*

        Wenn du in meine Wohnung kämest, dann erlaube ich dir auch keine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit.
        Solltest du dir vielleicht noch mal über den Geltungsbereich des Grundgesetzes Klarheit verschaffen?

        echo "$verabschiedung $name";

        1. Hallo dedlfix,

          Wenn du in meine Wohnung kämest, dann erlaube ich dir auch keine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit.
          Solltest du dir vielleicht noch mal über den Geltungsbereich des Grundgesetzes Klarheit verschaffen?

          Es geht darum, dass eine Frist von 24h dich schon sehr in deiner Bewegungsfreiheit einschränkt.

          Aber ich denke, ein solches Problem ist durchaus lösbar. Ich habe im Sinn, für die "Redaktion der Musiktitel" mehrere Personen anzusprechen, die eventuell im Sinn haben bei einem solchen Projekt mitzumachen. Wenn eine der Redakteure nicht da ist, können die anderen diese wichtigen Dinge klären.

          Zudem schätze ich die Gefahr, dass viele Leute diese Möglichkeit missbrauchen, als sehr gering ein - schließlich muss die Musik offen lizenziert sein, und sie wird ja auch noch überprüft. Somit sind Extremfälle schon mal ausgeschlossen.

          Finde ich aber gut, dass du dir da so Gedanken machst! :-)

          Grüße

          Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

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          1. Hi there,

            Zudem schätze ich die Gefahr, dass viele Leute diese Möglichkeit missbrauchen, als sehr gering ein - schließlich muss die Musik offen lizenziert sein, und sie wird ja auch noch überprüft. Somit sind Extremfälle schon mal ausgeschlossen.

            Du mußt halt darauf schauen, daß die Musiker nicht bei der GEMA unter Vertrag sind. Die Linzenz, unter der ein Titel veröffentlicht wird, ist der GEMA komplett egal. Es geht immer um den Künstler, der als Ganzes der GEMA "gehört" (der das aber oft selbst nicht weiss ;)

      2. Moin!

        Die Gema führt den Krieg....
        http://www.heise.de/newsticker/meldung/61331

        Via E-Mail bin ich eigentlich gut erreichbar, aber wenn mich jemand deswegen anklagen sollte gehe ich in den Angriff über. Das wäre ja - insofern du Recht hast - eine echte Einschränkung meiner Bewegungsfreiheit, und damit eine Verletzung meiner Grundrechte. *g*

        Das vollkommen irrsinnige Urteil zur dauernden Erreichbarkeit per eMail
        Artikel dazu bei heise.de

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
  3. Hi,

    ich bin mir immer noch nicht ganz klar, was denn nun genau die GEMA macht. Ich habe in letzter Zeit etwas recherchiert und denke nun, dass die GEMA eine Institution ist, die zwischen Künstler und Kunden steht und dafür sorgt, dass die Urheberrechte des Künstlers eingehalten werden.

    Nein, sie kassiert nur und verteilt weiter.
    Ja, das ist mit Absicht von mir so formuliert.

    Also steht die GEMA doch gewissermaßen "im Auftrag der" Künstler, oder?

    Nein, die kassiert immer. Der einzige Unterschied ist der, ob der Künstler einen Anteil davon bekommt oder nicht.

    Also wenn Musik jetzt z.B. unter offenen Lizenzen (GPL, CCL etc.) steht - wo hat die GEMA Mitspracherecht, und wo bleibt sie außen vor?

    Die GEMA hat nirgendwo Mitspracherecht, sie kassiert nur. Aufgrund der Lizenzen könnte man meinen, das sie das zu Unrecht tun, aber es scheint tatsächlich legal. "Scheint" deshalb weil mir leider die finanziellen Mittel fehlen das feststellen zu lassen.

    Das Projekt ist eine simple Webseite mit einer MySQL-Datenbank, bei der Künstler ganz einfach ihre offen lizenzierte Musik (CCL) eintragen können. Die Musik liegt dabei auf deren Servern, die Datenbank ist also gewissermaßen nur das Portal dazu.

    Ja, alles sauber und ordentlich. Aber es verhindert leider nicht die Möglichkeit, das irgendjemand Dich verklagt. Urheberrechtsstreitigkeiten sind Zivilrecht und deshalb immer erstmal _teuer_.

    Obwohl ich die MP3s ja nicht selbst erstelle und somit die Verantwortung ja bei den Künstlern liegt,

    Das heißt nichts, Du mußt schon regelmäßig nachschauen und zeitnah reagieren, insbesondere auf Beschwerden.
    Was jedoch "regelmäßig" und "zeitnah" genau bedeutet ist unbekannt.

    BTW: "Das habe ich bei Bach geklaut" klappt normalerweise immer, man muß nur die Zeit rausschlagen, bis der Musikwissenschaftler die entsprechende Stelle gefunden hat ;-)

    wüsste ich schon wie es bezüglich GEMA und anderen Dingen dieser Richtung aussieht.

    Schlimm. Schau' lieber in andere Richtungen.

    Aber laß Dich nicht halten, insbesondere nicht von so einem berufsbedingtem Paranoiker wie mich und mach' einfach!
    Wenn jeder erstmal alle Risiken ausschalten wollte wäre das Rad wohl heut' noch nicht erfunden. Obwohl: ich bin ja der Meinung, das die Erfindung des Rades -- nur knapp, sehr knapp gefolgt vom Gummistempel -- ein Riesenfehler war.

    so short

    Christoph Zurnieden