at: Frage zum Impressum usw.

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Hallo.

Hi, also in dem Fall durch die Nennung der Geschäftsleitung oder derjenige der den Internetauftritt pflegt?

Nein, sondern durch die Nennung des Verantwortlichen. Häufig ist dies der Admin-C, kann aber auch ein Abteilungsleiter oder Sachbearbeiter sein, der auch selbst gar keinen Zugang zu den Seiten haben muss.
MfG, at