Hallo.
Hi, also in dem Fall durch die Nennung der Geschäftsleitung oder derjenige der den Internetauftritt pflegt?
Nein, sondern durch die Nennung des Verantwortlichen. Häufig ist dies der Admin-C, kann aber auch ein Abteilungsleiter oder Sachbearbeiter sein, der auch selbst gar keinen Zugang zu den Seiten haben muss.
MfG, at