Der Martin: Mit Javascript die Schriftgrösse ändern, Barrierefreiheit

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Hallo Mathias,

Hier wiederholst du aber genau den unzulässige Schluss, den Tim als Schwachsinn bezeichnet hat.
Natürlich kann man mit zusätzlichem JavaScript die Barrierefreiheit verbessern. Es ist *nicht* widersinnig, JavaScript als eine solche Technik zu begreifen. Die BITV verbietet nicht, JavaScript einzusetzen und sie sagt auch nicht, dass JavaScript nicht dazu tauglich ist, eine Seite anpassungsfähiger und benutzungsfreundlicher zu gestalten. Sie sagt nur, dass die Zugänglichkeit nicht von JavaScript abhängen soll.

Ja was red' ich denn die ganze Zeit? Genau darum gehts doch.
Natürlich kann man mit JS den Bedienungskomfort, die "Usability" einer Seite verbessern, klar doch! Aber weil JS nicht in jedem Fall funktioniert (technische oder administrative Beschränkungen), darf man diese Hilfen imho nicht für die Argumentation "Barrierefreiheit" heranziehen.

Wieso bestreitest du dann, dass diese Komfortmerkmale die Zugänglichkeit verbessern können?

Merke: Bedienungskomfort != Barrierefreiheit

Ich stelle mir gerade als Vergleich vor, ich miete ein Auto und der Vermieter gibt mir außer Schlüssel und Papieren auch gleich ein Starthilfekabel in die Hand mit der Erklärung: Manchmal ist plötzlich die Batterie leer, dann können Sie nicht starten. Sie können doch mit dem Fremdstartkabel umgehen?"
Natürlich ist es eine Erleichterung, dass ich ein Hilfsmittel bekomme, wenn schon das Auto nicht hundertprozentig okay ist. Aber sollte man da nicht erstmal am Grundproblem ansetzen? Wenn dann alles einwandfrei in Ordnung ist, kann man mich immer noch darauf hinweisen, dass Werkzeug und so im Kofferraum liegt, falls ich mal etwas brauchen sollte.

Und so sehe ich das bei Web-Seiten auch. Erst sollen sie mal mit einer Minimalausrüstung nutzbar sein. In diesem Stadium sollte man auch schon auf Barrierefreiheit achten. Wenn das mal soweit in Ordnung ist, kann man sich mit zusätzlichen Komfortmaßnahmen beschäftigen. Aber nicht umgekehrt.

So long,

Martin