Hallo Ashura,
Wenn das Gefährt mindestens 80 km/h schafft nicht.
... sagte der Führerschein-Neuling. *fg*
Naaa, wie war das noch?
"Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60km/h".
So habe ich das jedenfalls anno '86 gelernt. Hat sich da was geändert? Kann eigentlich nicht sein. Denn z.B. große Zugmaschinen und Schwerlastwagen, die nur bis 62km/h zugelassen sind, dürfen ja auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Trallala, hurra, bald Feierabend... :)
Martin