Natürlich hat er das.
Eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h oder höher.
Nein, hat er nicht. §18, Abs. 1 StVO sagt, dass eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von MEHR als 60 km/h nötig ist. Hast Du ein Auto mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h darfst Du NICHT auf die Autobahn!