Hi flashnfantasy,
Aus dem Gedächtniss weiß ich, daß die Verwechslungsgefahr auch noch in der selben Branche sein muß
Es kommt darauf an, für welche Bereiche der Name/das Warenzeichen geschützt ist. Auskunft erteilen das Patentamt, eine seiner Außenstellen oder ein Patentanwalt.
Zum Thema der Verwechslungsgefahr: Selbst ein ANwalt wird bei großer Ähnlichkeit (nur ein Buchstabe Unterschied) eine Auskunft geben, für die er im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die Haftung übernimmt.
Viele Grüße
Mathias Bigge