Mathias Bigge: Ab wann sind Marken ähnlich?

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Hi flashnfantasy,

Aus dem Gedächtniss weiß ich, daß die Verwechslungsgefahr auch noch in der selben Branche sein muß

Es kommt darauf an, für welche Bereiche der Name/das Warenzeichen geschützt ist. Auskunft erteilen das Patentamt, eine seiner Außenstellen oder ein Patentanwalt.

Zum Thema der Verwechslungsgefahr: Selbst ein ANwalt wird bei großer Ähnlichkeit (nur ein Buchstabe Unterschied) eine Auskunft geben, für die er im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die Haftung übernimmt.

Viele Grüße
Mathias Bigge