Hello,
Aber nicht nur das Markenrecht wird etwas dagegen haben. Das HGB fordert eine eindeutige Unterscheidung http://www.handelsgesetzbuch.de/paragraphen/018hgb.htm.
Das bezieht sich aber auf Firmierungen.
Mit Marken kann man auch Produktbezeichnungen schützen, nicht nur Dienstleistungs-Kennzeichnungen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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