Hi,
wegen des kopierschutzes und das original wird beschädigt, zerstört oder
ähnliches muss mir der hersteller ein neues zur verfügung stellen?
Ja, gegen Unkostenbeitrag.
Wobei sich ggf. noch die Frage stellen könnte, ob die Zerstörung aus "grober Fahrlässigkeit" entstanden ist. ;-)
Aber prinzipiell *sollte* er das. Wenn er es trotzdem nicht tut (oder nicht kann: Spiel zu alt - nicht mehr vorhanden ;-)), dann ist das Knacken statthaft und rechtlich abgesichert!
Theoretisch müßte man also immer nachfragen, ob und wenn ja bis wann der Hersteller bereit ist, Ersatz-CDs zu liefern (ja, Justiz halt =;->).
Meine Meinung (nicht abgesichert durch UrhG oder Rechtsprechung): Sicherheitskopien via Streamer scheiden bei Spielen mit CD-Kopierschutz per se aus (zu häufig ändernde Hardware: Hier mal 'ne neue Grafikkarte, etc. = häufigere Neuinstallation), deswegen kann es sich sinnvollerweise bei einer Sicherungskopie nur um eine Original-Kopie handeln. Zudem ist das Original auch noch erhöhter Belastung durch ständigen Verschleiß ausgesetzt. =:-(
Aber was weiß die Justiz schon von Spieler-Hardware, und welcher Hersteller würde hier Klagen (und sich ggf. eine saftige, exemplarische Niedrlage einfangen)? >;->
Gruß, Cybaer
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