Gravenreuth : HEISE und/oder deren Anwälte haben wohl das R- Archiv abgemahnt

HEISE und/oder deren Anwälte haben wohl das R-Archiv abgemahnt, da dort die HEISE-Klage "virtuelles Hausverbot" als PDF-File bereitgehalten war:
http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1934

Bei HEISE und/oder deren Anwälte will man die Klage wohl "unter dem Teppich" halten. Will HEISE einen "Geheimprozess" führen? - Geht im Internet aber nicht :-D

Und zur Werksqualität von der Klage:

BGH GRUR 1986, 739 ff,"Anwaltsschriftsätze"
Die Individualität eines Werkes ist das zentrale Kriterium des urheberrechtlichen Schutzes. Ein solcher kann auch bei einem Schriftsatz eines Anwaltes entstehen.
Maßgeblich ist nicht welche Art des zu beurteilende Werkes, sondern der Gesamteindruck, dem bestimmte Kriterien hinzuzurechnen sind.
Der Schriftsatz eines Anwaltes ist – als rein handwerkliche Leistung – ein Allerweltserzeugnis, welches jeder Anwalt mit durchschnittlichen Fähigkeiten formulieren würde. Fleiß und solides Können begründen damit noch kein schützenswertes Werk.

Die eigenschöpferische Leistung ist allenfalls, dass man meinen in der Klage Vornamen falsch gechrieben hat ;-)

HEISE kennt es ja, dass die Werksqualität nicht so leicht zu erreichen ist: http://www.heise.de/newsticker/meldung/28598]
_________________
Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  1. Sup!

    Jetzt haben Sie erreicht, dass ich die Klageschrift gelesen habe, in der Sie wirklich schlecht aussehen... Glückwunsch.

    Gruesse,

    Bio

    1. Sup!

      Jetzt haben Sie erreicht, dass ich die Klageschrift gelesen habe, in der Sie wirklich schlecht aussehen... Glückwunsch.

      Wieso? Nur weil die die HEISE-Anwälte für die ausarbeitung derKlage min. 2 Monate brauchten und meinen Vornamen falsch schreiben?

      Zumindest die 1.Klage "virtuelles Hausverbot" ging ja "in die Hose. Ich habe nie bestritten, dass es ein Hausverbot in Foren geben kann(!!). Tatsche ist jedoch, dass

      a) das LG Köln die eV nicht erlassen hat - insoweit ist der Antrag "schiefgegangen - und dass
      b) das OLG Köln die Kosten aufgehoben hat!

      Ich darf aus dem § 91a ZPO-Beschluss des OLG Köln zitieren:

      Der Verfügungskläger hat zwar in der Berufungsinstanz und insbesondere in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat substantiierter als in erster Instanz zu den - vom Verfügungsbeklagten weiterhin bestrittenen - Störungen innerhalb des Party-Chats vorgetragen, die bis hin zu Beleidigungen gegangen sein sollen, und Beleidigungen anderer Chat-Teilnehmer muß der Verfügungskläger durchaus unterbinden können.

      Ich habe bei HEISE niemanden beleidigt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. Hallo,

        meinen Vornamen falsch schreiben?

        in Sachen Fehler in Schriftstücken sind _Sie_ ja mit _Ihren_ Beiträgen hier im Forum in bester Gesellschaft.

        Mit freundlichen Grüßen,
        André

      2. hi,

        Wieso? Nur weil die die HEISE-Anwälte für die ausarbeitung derKlage min. 2 Monate brauchten und meinen Vornamen falsch schreiben?

        Haben sie wenigstens ihren Nachnamen Dörr richtig geschrieben, oder stand da auch fälschlicherweise "Gravenreuth"?

        gruß,
        wahsaga

        --
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      3. Guten Abend, Herr Gravenreuth,

        eigentlich sollte es verwundern, dass jemand dauerhaft in einem Zusammenhang auftreten will, in dem er unerwünscht ist, die Welt ist ja ziemlich groß, aber die Erfahrung zeigt, dass es das Normalste von der Welt ist. Ich muss mich bald fragen, ob ich mir nicht per Therapie die Einsicht vermitteln lassen sollte, dass es für die Persönlichkeitsentwicklung ungeheuer bedeutsam ist, stetig und zuverlässig Orte aufzusuchen, an denen sich Menschen versammeln, die mich nicht mögen. Anders gefragt: Was hat Sie dazu bewogen, so hartnäckig und mit einem solchen Zeitaufwand bei Heise zu posten, obwohl das ausdrücklich nicht erwünscht war?

        Viele Grüße
        Mathias Bigge

        1. Hi,

          Anders gefragt: Was hat Sie dazu bewogen, so hartnäckig und mit einem solchen Zeitaufwand bei Heise zu posten, obwohl das ausdrücklich nicht erwünscht war?

          Was bewegt einen Menschen, nachträglich den Namen "Dörr" in "von Grafenreuth" zu ändern? Ein mögliches Motiv, welches mir spontan in den Sinn kommt, wäre da möglicherweise Eitelkeit oder irgendwelche sonstigen Komplexe. >:->

          Gruß, Cybaer

          --
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          1. Hallo,

            Was bewegt einen Menschen, nachträglich den Namen "Dörr" in "von Grafenreuth" zu ändern?

            Vermutlich dasselbe Motiv, das aus einer Tanja einen Günter machte.

            Grüße
            Thomas

            --
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            1. Hallo.

              Vermutlich dasselbe Motiv, das aus einer Tanja einen Günter machte.

              Jaja, die Hormone.
              MfG, at

            2. Hi,

              Vermutlich dasselbe Motiv, das aus einer Tanja einen Günter machte.

              Transsexualität? :)

              Gruß, Cybaer

              --
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  2. Hi,

    Bei HEISE und/oder deren Anwälte will man die Klage wohl "unter dem Teppich" halten. Will HEISE einen "Geheimprozess" führen? - Geht im Internet aber nicht :-D

    Cui bono? Die Mehrheit der aktiven deutschen EDV/Internet-Gemeinde dürfte sich doch sehr wahrscheinlich ohnehin über *jeden*, selbst vielleicht noch so aussichtslosen Prozeßversuch gegen dich freuen - insbesondere wenn es ums Urheberrecht geht! 8-)

    Und das Vergnügen kann ja schließlich nicht immer so plakativ wie die Verhaftung deines Kanzlei-"Sündikus" mit Handschellen in der Tagesschau sein. :)

    Und zur Werksqualität von der Klage:

    Das sagt der Richtige (ich muß da z.B. nur an die Qualität zum jüngst von dir behandelten Thema Opt-in denken).

    Mit belustigten Grüßen, Cybaer

    --
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  3. Lieber Günter,

    Der Schriftsatz eines Anwaltes ist – als rein handwerkliche Leistung – ein Allerweltserzeugnis, welches jeder Anwalt mit durchschnittlichen Fähigkeiten formulieren würde.

    Danke für den Hinweis.

    Grüße
    Thomas

    --
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  4. Hallo.

    Die eigenschöpferische Leistung ist allenfalls, dass man meinen in der Klage Vornamen falsch gechrieben hat ;-)

    "Tanya"? -- Das sieht der Verfasserd des Beitrages übrigens durchaus anders: "In der Klageschrift gibt es einige Teile, die möglicherweise wirklich die notwendige Leistungshöhe haben."
    Und Reinhard Heydenreuter stellte ja bereits vor einigen Jahren fest: "Anwaltliche Schriftsätze und Gebrauchsanweisungen genießen nach den Urteilen der Gerichte inzwischen ebenso den Schutz des Urheberrechts wie relativ schlichte Fotoaufnahmen."
    MfG, at