seth: (e-mail-)adressen veroeffentlichen

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gudn tach!

1. unter welchen voraussetzungen darf man nicht-eigene telefonnummern oder adressen weitergeben? (wessen? welche? wem?)
2. darf man eine adressenenliste auf eine oeffentliche homepage setzen, ohne die adressierten zu fragen?
3. wie 2., allerdings _nicht_ oeffentlich oder z.b. per e-mail.
4. in diesem zusammenhang: wie verhaelt es sich mit massen-e-mails, bei denen die absender die adressaten nicht ins bcc-feld geschrieben haben?

klar, dass mir keiner eine persoenlich rechtliche beratung spendieren kann. aber ich faende ja schon klasse, wenn mir jemand artikel oder stellen in den entsprechenden gesetzestexten dazu nennen koennte.

prost
seth