TomIRL: Nachtrag

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Moin,

Solltest du dieses Problem nicht haben, bleibt für dich und dein Ansinnen

Problem des § 12 BGB.

Es bleibt zunächst festzustellen, ob der Begehrte Ort eine eigenständige Gemeinde ist, und was der Frager damit bezweckt.
Erst danach bleibt zu überlegen ob §12 BGB zur Anwendung kommen kann oder nicht.
Unter Umständen ist die Gemeinde ja sogar zur Kooperation bereit.
Allet ziemlich unklar...
Und man eigentlich nichst sagen ohne den Namen zu kennen.
TomIRL