Gravenreuth: archive.org

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Hallo!

Ich habe im März dieses Jahres zu einer bestimmten Domain einen Screenshot von archive.org gemacht.

Was soll denn so ein Screenshots überhaupt für eine (rechtliche) Bedeutung haben? Ich kann irgendeine Seite aufrufen, von mir aus auch auf meinem lokalen Rechner, in die Adress-Leiste reinschreiben was ich will, und davon dann einen Screenshot machen. Was hat man dann also von so einem Screenshot?

Alles ist möglich. Man hat aber noch die Person, welche den Screenshot gemacht hat als Zeugen dafür, dass das Bild am Tag X so aussah.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)