Julia: nichtkommerzielle Werbseite, trotzdem Gewerbe-Pflicht ?

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Hallo, du brauchst ein Gewerbe nur dann anmelden und dir einen Gewerbeschein bei deiner Stadt oder deiner Gemeinde besorgen, wenn du auch eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Nur in dem Fall der Gewinnerzielungsabsicht akzeptiert das Finanzamt deine Tätigkeit auch als Gewerbe und sieht es nicht nur als Liebhaberei an, mit der Folge, dass du berechtigt bist die Erstattung der an andere Unternehmer gezahlten Vorsteuer zu verlangen und deine Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abzuziehen. Schreib doch einfach dem Finanzamt, du hättest keinerlei Gewinnerzielungsabsicht, ob du trotzdem ein Gewerbe anmelden müsstest. Dann kannst du dem Abmahner die Antwort um die Ohren hauen. Die Anmeldung eines Gewerbes hätte ja auch weitergehende Folge. Wenn du z.B. z.Zt arbeitslos wärst, bekämst du kein Arbeitslosengeld mehr, weil du ja selbstständig und nicht arbeitslos bist. Die Kosten für die Krankenkasse steigen ins Bodenlose, sobald du selbstständig bist, auch wenn du tatsächlich nicht einen Pfennig verdienst (es sei denn du bist auch noch irgendwo angestellt). Vielleicht spekuliert dein Abmahner auch darauf, dass du in diesem Fall lieber die Website aufgibst.

Das mit der Impressumspflicht steht auf einem ganz anderen Blatt, man kann auch geschäftsmäßig eine Website betreiben ohne eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben. Ich würde empfehlen, dass vorsichtshalber auf jeder Website ein Impressum angebracht wird, dann ist man in dieser Hinsicht immer auf der sicheren Seite. Bei normalen Domains findet man den Besitzer ja eh heraus, ist nur etwas umständlicher.

Ganz informativ hierzu:
[link=http://www.anbieterkennung.de/]
[link=http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/gewerberecht/13beratung-gewerbeR3_1.jsp]