flashnfantasy: nichtkommerzielle Werbseite, trotzdem Gewerbe-Pflicht ?

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Hi Micha,

genau diese Gedanken habe ich auch bereits -
bei mir geht es darum, daß User zB über die Qualität von Discotheken und Veranstaltungen schreiben können.
Und natürlich, wenn eine Discothek durch die Bank weg schlechte Kritiken bekommt, dann beeinflusst das den Wettbewerb.

Das Problem ist nicht ein Maulkorb oder Meinungsfreiheit, sondern Eingriff in den Wettbewerb.

Was ich aber jetzt mehr und mehr raushöre ist, daß man kein Gewerbe in diesem Falle anmelden muß (klar, daß mir das Gewerbeamt was anderes erzählt).
Ein Eingriff in den Wettbewerb (auch zB bei Buchzensuren) ist völlig legal.
Das Einzige was interessiert ist, daß man in diesem Fall ein Impressum haben muß.
Und das auch wohl nur wegen der Erreichbarkeit - was wiederum impliziert, daß man auf bestimmte Situationen schnell reagieren kann.
Was auch logisch ist, wenn zB eine illegale Wettbewerbsverzehrung vorliegt (in meinem Fall: User erzählt nicht nachweisbare Horrorstories über Kakerlaken im Bloody Mary).

Gruß,
Mathias