FatalTSi: Musikindustrie mahnt private Songtextseiten ab!

Hallo

Das ist ja wohl eine Unverschämtheit!
lest sie sich das bitte mal durch

[quote]
Heute habe ich, wie so viele andere Songtext-Seiten Post von einer Anwaltskanzlei („Wollmann & Partner GbR“) aus Berlin erhalten.

Für vier veröffentlichte Songtexte, die sie nicht veröffentlicht haben wollen, verlangen Sie JE 1600,57 € Auslagen (brutto)

Und das ganze funktioniert natürlich mit System.
WIR UNTERSTÜTZEN DEN KAUF VON MUSIKSTÜCKEN,
undzwar mit minimalem Gewinn (eigentlich meistens überhaupt kein Gewinn), doch die Musikverlage [ZENSIERT] sehen das anders - was natürlich Ihr gutes Recht ist.
Diese Verlage hätten uns doch einfach einen Brief schicken können, von mir aus auch mit angemessene Gebühren, und die Texte wären entfernt worden - SO WIE ES IM IMPRESSUM STEHT!!!

Diese Musikverlage, die zufälligerweise die exakt gleichen Adressen haben (siehe Scan) legens num mal darauf an, was soll man machen???

6402,28 € - Ich habe das Gefühl das eine gerichtliche Einigung schon günstiger wäre.

Übrigens: Die Songtexte wurden entfernt und können nicht mehr hinzugefügt werden!

[b]Solche Musikverlage lieben nicht die Musik... sie lieben das Geld das man dadurch verdienen kann! Eine riesen Schweinerei, wie ich finde![/b]

Scans:
http://www.song-suche.com/Rechtsstreit/File0010.gif
http://www.song-suche.com/Rechtsstreit/File0011.gif
http://www.song-suche.com/Rechtsstreit/File0012.gif
http://www.song-suche.com/Rechtsstreit/File0013.gif

Siehe auch
http://www.winfuture.de/news,19563.html

DANKE![/quote]

BITTE unterstützt die Webmaster dieser seiten mit eurer Unterschrift auf:
http://www.song-suche.com/int/

DANKE

  1. Hello,

    worüber regst Du dich auf?
    Wenn jemand die Rechte eines andern missachtet, muss er dafür auch zur Rechenschaft gebeten werden.
    Wie sich aber diese horrende "Gebühr" der Rechtsanwälte noch rechtfertigen lässt, ist mir langsam nicht mehreinsichtig, da sie schließlich auch vom Fortschritt der Technik profitieren.

    Da sollte man mal eine generelle Überarbeitung ansetzen. Berechtigte Abmahnungen ohne nachgewiesene umfangreiche Recherche sollten bei 500 Euro begrenzt sein. Schließlich handelt es sich hier meistens nur um einen Schriftwechsel. Allerdings habe ich schon öfter davon gehört, dass die Rechtsanwälte dann im Gegenzug für die Aufträge ein (extrem teures) Seminar bei einer Tochter- oder Schwesterfirma des Auftraggebers gebucht haben.

    Hat matürlich keinen inneren Zusammenhang.

    Auf dem Auge ist die Staatsanwaltschaft dann aber meistens blind. Fragt sich nur, warum eigentlich.

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
    1. Hallo

      Du sprichst von einem Missbrauch der Rechte der Urheber, hier liegt aber eher eine verbreitung der SONGTEXTE zugunsten der Urhheber.  Was nützt es den künstlern, wenn keiner versteht was sie da singen ... ?!

      Nur weil die Plattenfirmen es verschlafen haben selbst Internetseiten mit dem entsprechenden Content zu schaffen.

      Was da jetzt angeboten wird (bei musicload und co.) scheint mir ohne jedes Konzept und einfach nur in den Markt gepresst.

      Da müssten einfach bessere alternativen geschaffen werden.

      In diesen speziellen Fällen haben die Betreiber
      a) keinen/minimalen gewinn oder umsatz damit erwirtschaftet
      b) ausdrücklich in den AGBs angeboten Files zu löschen, falls die Urheber nicht damit einverstanden sind.

      Es bleibt für mich also unverständlich.

      1. Hello,

        Du sprichst von einem Missbrauch der Rechte der Urheber, hier liegt aber eher eine verbreitung der SONGTEXTE zugunsten der Urhheber.  Was nützt es den künstlern, wenn keiner versteht was sie da singen ... ?!

        Die Sänger sind selten Urheber der Texte.

        Nur weil die Plattenfirmen es verschlafen haben selbst Internetseiten mit dem entsprechenden Content zu schaffen.

        Dann wäre es doch immer noch ein Eingriff in den Geschäftsbetrieb des Verlages, der sicher ausreichende Rechte von den Urhebern erworben hat und die nun amortisieren möchte. Das deutsche Urheberrecht verhindert ja sogar den totalen Ausverkauf. Sollten ein Verlag später mehr Profit machen, als ursprünglich erwartet, hat der Urheber ein Recht auf zusätzlichen Ausgleich. Ich finde, dass der Prozentsatz immer noch zu niedrig ist. Er müsste ungefähr doppelt so hoch sein, um "gerecht" zu sein. Aber er ist mit 5% schon besser, als gar nix.

        Es wäre dann also besser, dem Verlag die Internetplattform als Vertriebsinstrument anzubeiten, als ihn einfach zu bestehlen.

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
      2. Hallo FatalTSi,

        Ob das nun dem Verlag/dem Künstler/sonst irgendwem genutz hat ist ja rechtlich völlig belanglos, entscheident ist, dass keine Erlaubnis eingeholt wurde, um das zu veröffentlichen.

        Das es da nun Abmahnungen hagelt, nuja selbst schuld. Mit der Ausrede, dass die Rechtslage undurchschaubar oder unlogisch gewesen sei, und man das deswegen nicht wusste, kann man hier auch schlecht kommen. Das man nicht einfach irgend welche Liedertexte veröffentlichen darf, ist ja wohl klar.

        Was die Gebüren angeht: Abmahngebühren muss man ja nicht zahlen, man kann es auch auf eine Klage ankommen lassen. Ob sich das lohnt (die Verlage können ja u.U. noch Schadensersatzansprüche geltend machen o.ä.), sollte der Autor der Seite aber am besten einen Anwalt fragen.

        Grüße

        Daniel

        1. Moin,

          Hallo FatalTSi,

          Was die Gebüren angeht: Abmahngebühren muss man ja nicht zahlen, man kann es auch auf eine Klage ankommen lassen. Ob sich das lohnt (die Verlage können ja u.U. noch Schadensersatzansprüche geltend machen o.ä.), sollte der Autor der Seite aber am besten einen Anwalt fragen.

          Man kann auch die Unterlassung unterschreiben und die Gebühr nicht bezahlen.
          Man kann auch ne eigene Unterlassung schicken und die Gebühr nicht bezahlen.
          Der Rechtsanwalt muß dann seine Gebühren einklagen, was er wohl auch tun wird.
          Wegen des offensichtlichen Rechtsverstoßes und beim bloßen Überblicken der betroffenen Songtexte, sehe ich allerdings eher schlechte Karten im gerichtlichen Verfahren.
          Ich würde lieber versuchen die Höhe der Gebühren im außergerichtlichen Verfahren zu mindern.
          ToMIRL

      3. Hi,

        Nur weil die Plattenfirmen es verschlafen haben selbst Internetseiten mit dem entsprechenden Content zu schaffen.

        Zu Hülf, euer Ehren! Die Stadt hat es versäumt, neben meiner Wohnung ein kostenloses Parkhaus zu errichten. Da *mußte* ich einfach in der Feuerwehrzufahrt parken!

        Da müssten einfach bessere alternativen geschaffen werden.

        Genau. Und solange das nicht geschieht, muß man das Gesetz eben in die eigene Hand nehmen. Bush und Kohl haben es z.B. ja auch schon gemacht.

        Es bleibt für mich also unverständlich.

        Verstehst Du die Allgemeine Relativitätstheorie? Nein? Sie gilt aber trotzdem.

        Gruß, Cybaer (SCNR - nach Diktat verreist ;->)

        --
        Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        1. Tach,

          Verstehst Du die Allgemeine Relativitätstheorie? Nein? Sie gilt aber trotzdem.

          das ist stark übertrieben: Diese Theorie gilt nicht, sie beschreibt nur bestimmte Sachverhalte genau genug, um bisher nicht (komplett) widerlegt zu sein. Unter bestimmten Umständen scheint sie jedoch nicht zu gelten, deshalb gibt es auch weiterhin die Suche nach der Weltformel.

          mfg
          Woodfighter

          1. Hi,

            das ist stark übertrieben:

            Schon. Aber warum noch mehr Kopfzerbrechen, wenn es schon am deutlich  einfacheren UrhG scheitert? =;-o

            Gruß, Cybaer

            --
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            1. Tach,

              Schon. Aber warum noch mehr Kopfzerbrechen, wenn es schon am deutlich  einfacheren UrhG scheitert? =;-o

              ganz einfach: Ich gehe davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ich die Relativitätstheorie verstehe, einfach wesentlich größer ist als die, unsere Gesetzgebung zu verstehen. Bei ersterer mangelt es ja nur an Verständnis, während zweitere Unglauben und Verwirrung hervorruft.

              mfg
              Woodfighter

              1. Hi,

                Bei ersterer mangelt es ja nur an Verständnis, während zweitere Unglauben und Verwirrung hervorruft.

                Nur Physikern! Bei den meisten "normalen" Menschen ist es sicherlich andersherum! ;)

                Und wenn ich daran denke, auf wieviel Unglauben und Verwirrung die R-Theorien seinerzeit gestoßen sind ... ;->

                Gruß, Cybaer

                --
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                1. Tach,

                  Nur Physikern! Bei den meisten "normalen" Menschen ist es sicherlich andersherum! ;)

                  ich bin sicher weder das eine (Physiker) noch das andere (normal).

                  Und wenn ich daran denke, auf wieviel Unglauben und Verwirrung die R-Theorien seinerzeit gestoßen sind ... ;->

                  Und heute noch stößt, zumindestens bei den sogenannten "Normalen".

                  mfg
                  Woodfighter

  2. Hallo,

    mal ne grundsätzliche Frage: Ist es wirklich per Urheberrecht _verboten_, den Text eines Liedes (natürlich unter Angabe des Künstlers, wie hier ja geschehen) aufzuschreiben?

    Worauf ich hinauswill: Der TEXT eines Liedes ist doch nicht der Grund, warum jemand ein Lied kauft. Ein Lied besteht aus sehr viel mehr als Text. Kann man den Text eines Liedes separat urheberrechtlich schützen lassen? Schließlich wurde weder Melodie noch Videoclip noch sonst etwas widerrechtlich veröffentlicht. Hat ein Liedtext einen dermaßen literarischen Wert, dass dieser überhaupt als eigenständiger Teil schutzrechtlich relevant sein kann? Sicher, bei einem Buch, das NUR aus Text besteht, mag dies zutreffen.

    Kann man mich abmahnen, wenn ich den Ausgang eines aktuellen Kinofilms im Netz (als Text) veröffentliche? Wohl kaum. Wenn ich die letzten 15 Minuten per Camcorder aufnehme und veröffentliche, dann jedoch auf jeden Fall.

    Möglicherweise sind ja mal wieder einige Rechtskundige unter uns, die uns die Gewichtung der einzelnen Bestandteile eines Musikstückes in Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz darlegen können. Nach meiner Laienansicht KANN das öffentliche Niederschreiben eines Musiktextes kein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz sein, eben weil das künstlerische Werk nicht als Gesamtes veröffentlicht wurde, sondern nur ein Teil, und zwar der (meist) wesentlich Unbedeutsamere, nämlich der Text (noch nicht einmal Noten oder ähnliche Hinweise auf die Intonierung des Liedes wurden gegeben).

    Den Abgemahnten möge dies ein Tipp sein (notfalls unter Konsultierung eines Rechtsanwaltes), die gesamte Abmahnung als nicht begründet zu outen. Rechtsberatung im Netz ist mittlerweile auch verfügbar, und das sogar halbwegs günstig - jedenfalls fallen die Kosten dafür angesichts der Abmahnforderung kaum noch ins Gewicht.

    Good luck.
    Miky

    1. Hi Miky,

      mal ne grundsätzliche Frage: Ist es wirklich per Urheberrecht _verboten_, den Text eines Liedes (natürlich unter Angabe des Künstlers, wie hier ja geschehen) aufzuschreiben?

      Ja.

      Kann man den Text eines Liedes separat urheberrechtlich schützen lassen?

      Ja. Auch andere Texte, zu denen es gar keine Musik gibt.

      Möglicherweise sind ja mal wieder einige Rechtskundige unter uns, die uns die Gewichtung der einzelnen Bestandteile eines Musikstückes in Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz darlegen können. Nach meiner Laienansicht KANN das öffentliche Niederschreiben eines Musiktextes kein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz sein, ....

      Leider ist Deine Laiensicht aber nicht maßgeblich, einige Texter werden dafür sogar dankbar sein.

      Den Abgemahnten möge dies ein Tipp sein (notfalls unter Konsultierung eines Rechtsanwaltes), die gesamte Abmahnung als nicht begründet zu outen.

      Den Tipp möge der Ausgangsposter bitte nur als Laienmeinung verstehen, nicht als Rechtsberatung, die findet hier nämlich nicht statt.

      Nach meinem Laieneindruck sind die Kosten der Abmahnung deutlich überhöht, aber dem Ausgangsposter sei dazu die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt deutlich empfohlen....

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Hello Mathias,

        mal ne grundsätzliche Frage: Ist es wirklich per Urheberrecht _verboten_, den Text eines Liedes (natürlich unter Angabe des Künstlers, wie hier ja geschehen) aufzuschreiben?
        Ja.

        Nein, es ist nicht verboten, den Text aufzuschreiben und auch nicht, ihn zu privaten Zwecken (in deiner Dachstube) zu verwenden. Du darfst ihn sogar auf der Straße vor Dich hinsingen solange dies nicht einer gezielten öffentlichen Aufführung gleichkommt. Es ist allerdings i.d.R. nicht erlaubt, ihn zu vervielfältigen, weiterzuverbreiten oder gar zu verkaufen. Bei Texten gibt es eine Sonderregelung für die Veränderung, die ich leider nicht in Kürze wiedergeben kann.

        Kann man den Text eines Liedes separat urheberrechtlich schützen lassen?
        Ja. Auch andere Texte, zu denen es gar keine Musik gibt.

        Nein, kann man nicht.
        Einen Urheberrechtsschutz kann man nicht "erzeugen lassen", der entsteht (in DE) einzig durch die Herstellung des Werkes und auch nur für den Hersteller (Urheber) oder auch schon mal eine Urheberrechtsgemeinschaft. Dann müssen aber alle Teile wesentlich aktiv zur Entstehung des Werkes beigetragen haben, nicht nur durch Bereitstellung von Geld oder Werkzeug.

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
        1. Hallo,

          Dann müssen aber alle Teile wesentlich aktiv zur Entstehung des Werkes beigetragen haben, nicht nur durch Bereitstellung von Geld oder Werkzeug.

          Nein, nicht unbedingt.
          http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__43.html
          ...
          UrhG § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen

          Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses nichts anderes ergibt.
          ...

          Meistens ergibt sich aber "aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses" etwas anderes ;-)), nämlich dass der Angestellte alle Nutzungsrechte an Werken, die er in eben diesem Angestelltenverhältnis erstellt hat, automatisch seinem Arbeitgeber abtritt.

          viele Grüße

          Axel

          1. Hello,

            http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__43.html
            ...
            UrhG § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen

            Drum schrieb ich ja "Bereitstellung von Geld" und nicht "Entlohnung"
            Der Lohn müsste dann nämlich berufstypisch (z.B. nach dem Tarifvertrag) sein.

            Alle anderen Rechtsverhältnisse bedürfen eines gesonderten Vertrages, der wohl beim Urheberrecht nicht ganz einfach sein wird.

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau
          2. Hi,

            Meistens ergibt sich aber "aus dem Inhalt oder dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses" etwas anderes ;-)), nämlich dass der Angestellte alle Nutzungsrechte an Werken, die er in eben diesem Angestelltenverhältnis erstellt hat, automatisch seinem Arbeitgeber abtritt.

            Sehr richtig! Man beachte vor allen Dingen den Unterschied zw. "Nutzungsrecht" und "Urheberschaft"! ;)

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      2. Hallo nochmal,

        Möglicherweise sind ja mal wieder einige Rechtskundige unter uns, die uns die Gewichtung der einzelnen Bestandteile eines Musikstückes in Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz darlegen können. Nach meiner Laienansicht KANN das öffentliche Niederschreiben eines Musiktextes kein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz sein, ....
        Leider ist Deine Laiensicht aber nicht maßgeblich, einige Texter werden dafür sogar dankbar sein.

        Leider habe ich nicht nur einmal erlebt, dass eine Laienmeinung durchaus Gewicht haben oder auch nur einen maßgeblichen Anstoß in die richtige Richtung geben kann, also mäßige deine Überheblichkeit bitte ein wenig.

        Den Abgemahnten möge dies ein Tipp sein (notfalls unter Konsultierung eines Rechtsanwaltes), die gesamte Abmahnung als nicht begründet zu outen.
        Den Tipp möge der Ausgangsposter bitte nur als Laienmeinung verstehen, nicht als Rechtsberatung, die findet hier nämlich nicht statt.

        Vielen Dank für den überflüssigen Hinweis. Dass ich Laie bin, sagte ich bereits unmissverständlich. Trotzdem, für´s Protokoll: Warum sollte ich, wenn ich Ahnung hätte, nicht eine Rechtsberatung durchführen?

        Nach meinem Laieneindruck sind die Kosten der Abmahnung deutlich überhöht, aber dem Ausgangsposter sei dazu die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt deutlich empfohlen....

        Ach, auch Laie? Dann lehnste dich aber ganz schön weit raus.

        Gruß,
        Miky

        1. Hallo,

          Nach meiner Laienansicht KANN das öffentliche Niederschreiben eines Musiktextes kein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz sein, ....
          Leider ist Deine Laiensicht aber nicht maßgeblich, einige Texter werden dafür sogar dankbar sein.
          Leider habe ich nicht nur einmal erlebt, dass eine Laienmeinung durchaus Gewicht haben oder auch nur einen maßgeblichen Anstoß in die richtige Richtung geben kann, also mäßige deine Überheblichkeit bitte ein wenig.

          Es kann sein, dass Laienmeinungen durchaus manchmal Gewicht haben, schließlich haben wir auch Laienrichter (Schöffen). Hier liegst Du aber völlig daneben. Ein Liedtext unterliegt als Werk _immer_ dem Urheberrechtsschutz. Du darfst ihn durchaus für Dich privat aufschreiben, ver_öffentlichen_ darfst Du ihn aber _nur_ mit Zustimmung des Urhebers bzw. des Inhabers der Nutzungsrechte. Das Zurschaustellen auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite _ist_ eine Veröffentlichung.

          Den Tipp möge der Ausgangsposter bitte nur als Laienmeinung verstehen, nicht als Rechtsberatung, die findet hier nämlich nicht statt.
          Vielen Dank für den überflüssigen Hinweis. Dass ich Laie bin, sagte ich bereits unmissverständlich. Trotzdem, für´s Protokoll: Warum sollte ich, wenn ich Ahnung hätte, nicht eine Rechtsberatung durchführen?

          Du darfst Deine Meinung äußern. Hier, bei den Summen um die es geht, würde ich dem Ausgangsposter allerdings raten, sich um eine geschäftsmäßige Rechtsberatung zu bemühen und das darfst Du nicht http://www.rechtslexikon-online.de/Rechtsberatung.html. Dein Rat, den abmahnenden Anwalt selbst anzuschreiben und in diesem Schreiben zum Ausdruck zu bringen, dass das alles nicht sein KANN, wie Du schriebst ;-)), wird die Kosten wohl eher noch erhöhen.

          Ach, auch Laie? Dann lehnste dich aber ganz schön weit raus.

          Nein, Du.

          viele Grüße

          Axel

  3. Hallo FatalTSi,

    Das ist ja wohl eine Unverschämtheit!

    Ganz meine Meinung. Nachdem für die Musikindustrie bei der Musik allein nicht mehr viel zu holen ist, breitet sie sich auf andere Dinge aus.

    Überhaupt erlaubt sich die Musikindustrie in letzter Zeit zu viel.
    Bei den aktuellen legalen Musikanbietern wie Musicload und iTunes werden bestimmte Formate angeboten, die nur auf ganz bestimmten Playern abspielbar sind. Über eine ganz einfache Sache werden die Kunden künstlich am Geldbeutel fetgehalten, das beste Beispiel hierfür ist Napster (andere legale Musikanbieter machen es ähnlich): Du bezahlst z.B. für jedes Stück eine Gebühr oder (Napster) bezahlst eine Flatrate. Während du bezahlst kannst du dir beliebig viele Stücke herunterladen. Sobald du das Abonnement kündigst, kann deine Musik aber nicht mehr abgespielt werden.
    Das wäre in etwa so, als ob du in ein Musikgeschäft gingest, das neueste Album deiner Lieblingsband auf CD kaufen würdest und dann noch extra dazu bezahlen müsstest, um die CD auch noch nach 3 Monaten anhören zu dürfen. Die meisten Kunden würden die CD-Geschäfte boykottieren, indem sie einfach keine CDs mehr kauften. Ach ja: Diese speziellen CDs wären natürlich nur noch auf den modernsten CD-Playern lauffähig, die zudem eine Internetanbindung haben müssten um die Lizenzen zu überprüfen.

    Die ganzen neuen lizenzierten Formate wie AAC, WMA usw. liefern der Musikindustrie die Möglichkeit, maximale Kontrolle über die Kunden zu haben - und viele Kunden lassen sich das heute sogar gefallen. Dass es besser geht, zeigen z.B. die Formate MP3 und OGG.
    Natürlich bieten diese Dateien eine ganz einfache Möglichkeit, kopiert zu werden, aber moderne Versuche zeigen, dass Kunden sogar freiwillig Geld dafür ausgeben würden, wenn sie die Musik legal bekommen können.
    Heise hat damals eine sehr erfolgreiche Aktion durchgeführt. Eine Band hat damals extra hierfür ein Lied geschrieben, dass dann eine Menge Leute legal von Heise herunterladen konnten - die größte Menge hat dafür sogar freiwillig bezahlt.

    Aber die mangelnde Macht über die "bösen" Kunden ist genau das, was die Musikindustrie vor solchen Angeboten fürchtet.

    Ganz zum Schluss möchte ich wegen all diesen Punkten auf eine Aktion gegen die Musikindustrie hinweisen, die vom Chaos Computer Club (CCC) gestartet wurde:
    http://www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry

    Die Banner hierzu gibt's auf dieser Seite:
    http://www.ccc.de/campaigns/music/?language=de

    Bis dann!

    Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

    --
    Linux is like a wigwam - no windows, no gates and an Apache inside!
    Selfcode: ie:{ fl:| br:> va:} ls:< fo:} rl:( n4:( ss:) de:> js:| ch:? sh:| mo:) zu:)
    http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    1. Hello,

      [...]

      Überhaupt erlaubt sich die Musikindustrie in letzter Zeit zu viel.

      [...]

      Das wäre in etwa so, als ob du in ein Musikgeschäft gingest, das neueste Album deiner Lieblingsband auf CD kaufen würdest und dann noch extra dazu bezahlen müsstest, um die CD auch noch nach 3 Monaten anhören zu dürfen. Die meisten Kunden würden die CD-Geschäfte boykottieren, indem sie einfach keine CDs mehr kauften. Ach ja: Diese speziellen CDs wären natürlich nur noch auf den modernsten CD-Playern lauffähig, die zudem eine Internetanbindung haben müssten um die Lizenzen zu überprüfen.

      Das ist dann wohl auch der Grund dafür, dass ich schon lange keinen eigenen Fernseher mehr habe (ich geh' allerdings doch noch gelegentlich zum Nachbarn) und mich seit einiger Zeit abmühe, Trompete/Flügelhorn zu lernen. Nur peinlich, wenn ich aus versehen dann eine Melodie treffe, die ein Anderer "erfunden" hat, oder?

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hello,

        wie berechnet CK eigentlich "50%"?

        Ich habe eben die obige Antwort abgeschickt und wurde angemotzt, ich hätte mehr als 50% zitiert.
        Er[tm] kann ja wohl  nicht rechnen *gg*

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
        1. Hallo Tom,

          wie berechnet CK eigentlich "50%"?

          Vielleicht aus NachrichtenText minus dem Zeug, was über die Benutzereinstelungen
          serverseiteig hinzugefügt wird (Begrüßung, Verabschiedung, Signatur)?

          Gruß
          Alexander Brock

          --
          SelfCode: ie:{ fl:( br:> va:) ls:[ fo:) rl:( n4:? ss:| de:> js:( ch:| sh:( mo:} zu:}
          http://againsttcpa.com
          1. Hello,

            wie berechnet CK eigentlich "50%"?

            Vielleicht aus NachrichtenText minus dem Zeug, was über die Benutzereinstelungen
            serverseiteig hinzugefügt wird (Begrüßung, Verabschiedung, Signatur)?

            Dann vergleich doch mal https://forum.selfhtml.org/?t=104320&m=645578
            als Ausgangsposting und meine Antwort https://forum.selfhtml.org/?t=104320&m=645784

            Der zitierte Abschnitt hat doch weit weniger als 50% des reinen Textbereiches des Ausgangsposting. Ich habe die Zeichen jetzt nicht ausgezählt, aber es sind mMn höchstens 25%.

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau
            1. Hi,

              Der zitierte Abschnitt hat doch weit weniger als 50% des reinen Textbereiches des Ausgangsposting.

              Es geht doch nicht darum, wieviel Prozent des Vorgängerpostings Du zitierst.

              Es geht um das Verhältnis aus Zitat und eigenem Text in Deinem Posting.

              Da sehe ich bei dem betroffenen Posting mit meinen Fenstereinstellungen aufaddiert etwa 4,5 Zeilen zitiertes und etwa 3 Zeilen Text von Dir (plus Signatur, aber die wird vermutlich nicht mitgerechnet).

              Da also mehr zitiert als von Dir geschrieben wurde, überschreitest Du die 50%-Grenze.

              cu,
              Andreas

              --
              Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
              Schreinerei Waechter
              Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
              1. Hello,

                Da also mehr zitiert als von Dir geschrieben wurde, überschreitest Du die 50%-Grenze.

                Ach!
                Ich hzabe also nicht mehr als 50% zitiert, sondern mehr als 50% meiens Postings sind Zitate.

                Da sieht man mal wieder, wie wichtig es gewesen wäre, in der Schule neben Deutsch, Englisch und Französisch auch Kauderwelsch zu lernen.

                Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

                Tom

                --
                Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                Nur selber lernen macht schlau
                1. Hi,

                  Da sieht man mal wieder, wie wichtig es gewesen wäre, in der Schule neben Deutsch, Englisch und Französisch auch Kauderwelsch zu lernen.

                  Hm - wohl eher Krusewelsch ;-)

                  cu,
                  Andreas

                  --
                  Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
                  Schreinerei Waechter
                  Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
                  1. Hi MudGuard,

                    Hm - wohl eher Krusewelsch ;-)

                    Dazu gehört die Regel, dass er die Zeichen zählt bzw. zählen lässt und nicht (mehr?) die Zeilen.

                    Viele Grüße
                    Mathias Bigge