TomIRL: Musikindustrie mahnt private Songtextseiten ab!

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Moin,

Hallo FatalTSi,

Was die Gebüren angeht: Abmahngebühren muss man ja nicht zahlen, man kann es auch auf eine Klage ankommen lassen. Ob sich das lohnt (die Verlage können ja u.U. noch Schadensersatzansprüche geltend machen o.ä.), sollte der Autor der Seite aber am besten einen Anwalt fragen.

Man kann auch die Unterlassung unterschreiben und die Gebühr nicht bezahlen.
Man kann auch ne eigene Unterlassung schicken und die Gebühr nicht bezahlen.
Der Rechtsanwalt muß dann seine Gebühren einklagen, was er wohl auch tun wird.
Wegen des offensichtlichen Rechtsverstoßes und beim bloßen Überblicken der betroffenen Songtexte, sehe ich allerdings eher schlechte Karten im gerichtlichen Verfahren.
Ich würde lieber versuchen die Höhe der Gebühren im außergerichtlichen Verfahren zu mindern.
ToMIRL