Hallo,
Ich würde sogar annehmen, daß eine Grafik die gesetzlichen
Anforderungen nicht erfüllt.
weiß nicht, bin ja auch nur Rechtslaie und alles nutzt nicht, wenn die Rechtsprofis wiederum Techniklaien sind, aber eine e-Mailadresse ist ja auch dann noch eine e-Mailadresse, wenn man nicht mittels Mausklick sie zum öffnen eines Mailclients nutzen kann. Wenn also im alt-Text die e-Mailadresse auch noch mal drin steht (dann kann man sie freilich auch komplett in die Seite schreiben ;-)) sähe ich keinen Grund, warum man der Veröffentlichungspflicht der selbigen nicht nachgekommen sein soll.....
Chräcker