Günter Frhr. v. Gravenreuth: Abmahnwelle ausgelaufen?

Zumindest die Domain der Vorsitzenden des Vereinsabmahnwelle e.V. steht bei SEDO zum Verkauf; Zitat:

jutta-rosenbach.de steht zum Verkauf

Preisvorstellung des Anbieters:
750 EUR

Ihr Gebot:   EUR

DETAILS:
Der Domainname jutta-rosenbach.de ohne Website.

Nur wer will DIESE Domain zu diesem Preis?   ;-)

Im übrigen kann es sein, dass es in kürze auch die Domain abmahnwelle.de zum ersteigern gibt; gepfändet ist sie ja schon.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  1. oh ...

    Zumindest die Domain der Vorsitzenden des Vereinsabmahnwelle e.V. steht bei SEDO zum Verkauf

    Hmm, und meinst du, daß die jemand haben möchte?

    Zitat:
    jutta-rosenbach.de steht zum Verkauf
    Preisvorstellung des Anbieters:
    750 EUR

    Das ist ja weniger als ein Gebrauchtwagen  -  allerdings ungefähr genausoviel wie ein neuer Rechner.

    Im übrigen kann es sein, dass es in kürze auch die Domain abmahnwelle.de zum ersteigern gibt; gepfändet ist sie ja schon.

    Du hast hier die Reihenfolge deiner getippten Zeilen verwechselt, das davorstehende

    Nur wer will DIESE Domain zu diesem Preis?   ;-)

    gehört unbedingt, um den Zusammenhang zu wahren, darunter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nett, einmal wieder was von dir zu lesen, Günni  -  daß du (verbale) Dresche beziehen und weiterhin Hohn und Spott ernten wirst, ist dir ja klar. Es ist erheiternd tapfer von dir, dich mit diesem Thema zu Wort zu melden.

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

    1. Im übrigen kann es sein, dass es in kürze auch die Domain abmahnwelle.de zum ersteigern gibt; gepfändet ist sie ja schon.

      Du hast hier die Reihenfolge deiner getippten Zeilen verwechselt, das davorstehende

      Nur wer will DIESE Domain zu diesem Preis?   ;-)

      gehört unbedingt, um den Zusammenhang zu wahren, darunter.

      Irrtum! Für die abmahnwelle.de wird es Interessenten geben für die jutta-rosenbach.de aber ..... :-(

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. Hallo,

        » Irrtum! Für die abmahnwelle.de wird es Interessenten geben für die jutta-rosenbach.de aber ..... :-(

        Kann mir schon vorstellen, wer sich um abmahnwelle.de reißt ;-)
        Allerdings sollten Sie den Kauf lieber kleineren Abmahnfischen überlassen - Sie selber sollten abmahntsunami.de reservieren!
        Haben Sie sich übrigens schon als Mitglied im selfhtml e.V. angemeldet? Sollten Sie nämlich, aus Maulwurfgesichtswinkel betrachtet.

        mfg Peter Horn

        1. Haben Sie sich übrigens schon als Mitglied im selfhtml e.V. angemeldet?

          Also im Gegensatz zu HJK bin ich insoweit doch gaaaaaaanz friedlich. ;-)

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

        2. Moin!

          Haben Sie sich übrigens schon als Mitglied im selfhtml e.V. angemeldet? Sollten Sie nämlich, aus Maulwurfgesichtswinkel betrachtet.

          Wer sagt denn, dass wir den nehmen?
          http://verein.de.selfhtml.org/dokumente/satzung.htm#paragraph-3

          Obwohl: Die Verpflichtung, "den Vereinszweck zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Vereins schaden oder die Erreichung des Zwecks gefährden könnte" wäre schon nicht schlecht. Schätze, genau deswegen wird es zu einem Aufnahmeantrag nicht erst kommen.

          • Sven Rautenberg
        3. hi,

          » Irrtum! Für die abmahnwelle.de wird es Interessenten geben für die jutta-rosenbach.de aber ..... :-(

          Kann mir schon vorstellen, wer sich um abmahnwelle.de reißt ;-)

          wenn es sich dabei um einen anwalt handeln sollte, dessen kanzlei des öfteren verbindungen zu dialer-betreibern nachgesagt werden, um dann unter dieser vermutlich nicht schlecht verlinkten domain den ahnungslosen besuchern der "neuen seite" einen solchen dialer unterzuschieben, würde mich das kein bisschen wundern.

          gruß,
          wahsaga

          --
          "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
    2. Hallo Christoph,

      wie geht’s eigentlich deiner Kaffeemaschine? Läuft das BSDWinOSX noch flüssig?

      Grüße
      Roland

      1. hallo Orlando,

        wie geht’s eigentlich deiner Kaffeemaschine?

        Um diese Tageszeit schläft sie in Erwartung der Großtaten, die sie in rund 7 Stunden  -  wie jeden Tag  -  vollbringen muß.

        Läuft das BSDWinOSX noch flüssig?

        Ich hab nur dem Emacs immer noch nicht beibringen können, wie das mit dem Kaffekochen geht.

        Grüße aus Berlin

        Christoph S.

  2. Hallo,

    jutta-rosenbach.de steht zum Verkauf

    Nur wer will DIESE Domain zu diesem Preis?   ;-)

    Einen interessenten gibt es schon offensichtlich:

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    Grüße
    Thomas

    --
    Surftip: kennen Sie schon Pipolino's Clowntheater?
    http://www.clowntheater-pipolino.net/
  3. Im übrigen kann es sein, dass es in kürze auch die Domain abmahnwelle.de zum ersteigern gibt; gepfändet ist sie ja schon.

    Jetzt wird es spannend. Diese Domain wurde trotz Pfändung(!) an den Verein übertragen. Da die DENIC vor der Umschreibung den Pfändungsbeschluss zugestellt bekommen hat, wird es in Frankfurt einiges zu erklären geben. IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    1. sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

      IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.

      Könntest du das bitte in verständlichem Deutsch erläutern? Man wird ja schließlich nicht die gesamte DENIC verklagen können, wenn eine in ihrer Namensgebung uninteressante Domain gepfändet worden ist.

      Grüße aus Berlin

      Christoph S.

      1. sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

        IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.

        Könntest du das bitte in verständlichem Deutsch erläutern? Man wird ja schließlich nicht die gesamte DENIC verklagen können, wenn eine in ihrer Namensgebung uninteressante Domain gepfändet worden ist.

        Einen Disput-Antrag kann man stellen, wenn man glaubhaft macht, dass man gegenüber einer Domain ältere Rechte, z.B. eine älter Marke hat. Mit den Disputantrag wird verhindert, dass der Domaininhaber diese Domain weiter an einen Dritten übertragen kann. Er muss ggf. gegen den Disputantrag klagen (und hat wenn der Disputantrag zu unrecht gestellt wurde, auch einen Schadensersatzanspruch). Wird die Domain vom Inhaber freigegeben fällt sie automatisch an den Antragsteller (insoweit liegt auf jeden Fall eine andere Situation bei einer Pfändung vor).

        Die WHOIS-Datenbank wird von der DENIC verwaltet, d.h. (unabhängig von "Schreib-" und Übertragungsrechten von Providern) verfügt die DENIC letztlich über alle de-Domains. Wenn der DENIC durch die Pfändung nun positiv bekannt ist, dass der bisherige Domaininhaber nicht mehr berechtigt ist über die Domain zu verfügen (es wurden auch die Nutzungsrechte an dieser Domain gepfändet!!), dann macht sich die DENIC IMO schadensersatzpflichtig, wenn sie trotzdem eine Übertragung an einen Dritten tätigt/tätigen läßt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth
        Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    2. Moin!

      Jetzt wird es spannend. Diese Domain wurde trotz Pfändung(!) an den Verein übertragen. Da die DENIC vor der Umschreibung den Pfändungsbeschluss zugestellt bekommen hat, wird es in Frankfurt einiges zu erklären geben. IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.

      Wer einen DISPUTE-Eintrag haben will, muß ihn einfach beantragen:

      Zitat: "Ein Formular für die  Einrichtung eines DISPUTE-Eintrages können Sie im PDF-Format herunterladen. Der Antrag muss unterschrieben und im Original an die DENIC übermittelt werden. Hat die DENIC den DISPUTE-Eintrag eingerichtet, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung."

      Quelle: http://www.denic.de/de/domains/recht/dispute-eintraege/index.html

      Können Rechtsanwälte eigentlich für handwerkliche Fehler durch ihre Mandanten haftbar gemacht werden?

      • Sven Rautenberg
      1. Moin,

        Können Rechtsanwälte eigentlich für handwerkliche Fehler durch ihre Mandanten haftbar gemacht werden?

        ja, für gewöhnlich zahlen Anwälte dafür eine Haftpflichtversicherung.
        Die ist IMHO sogar vorgeschrieben um in Deutschland als Anwalt zugelassen zu werden.

        1. hi,

          ja, für gewöhnlich zahlen Anwälte dafür eine Haftpflichtversicherung.
          Die ist IMHO sogar vorgeschrieben um in Deutschland als Anwalt zugelassen zu werden.

          ganz im gegensatz zu solchen eigenschaften wie moral, leider.

          gruß,
          wahsaga

          --
          "Look, that's why there's rules, understand? So that you _think_ before you break 'em."
        2. Hello,

          Können Rechtsanwälte eigentlich für handwerkliche Fehler durch ihre Mandanten haftbar gemacht werden?

          ja, für gewöhnlich zahlen Anwälte dafür eine Haftpflichtversicherung.

          Wie würde man das denn bezeichnen, wenn ein Klempnereibetrieb bei seinem eigenen Kunden eine Gasleitung schadhaft macht, nur um nach der zu erwartenden Explosion und die neue Anlage verkaufen zu können?

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau
          1. Tag Tom.

            Wie würde man das denn bezeichnen, wenn ein Klempnereibetrieb bei seinem eigenen Kunden eine Gasleitung schadhaft macht, nur um nach der zu erwartenden Explosion und die neue Anlage verkaufen zu können?

            Keine deutsche (Haftpflicht-)Versicherung zahlt bei grob fahrlässigem oder gar vorsätzlichem Herbeiführen des Versicherungsfalles (§ 61 VVG).

            Siechfred

            --
            «Ich liebe euch doch alle!»
            1. Hello Siechfred,

              Wie würde man das denn bezeichnen, wenn ein Klempnereibetrieb bei seinem eigenen Kunden eine Gasleitung schadhaft macht, nur um nach der zu erwartenden Explosion und die neue Anlage verkaufen zu können?

              Keine deutsche (Haftpflicht-)Versicherung zahlt bei grob fahrlässigem oder gar vorsätzlichem Herbeiführen des Versicherungsfalles

              (§ 61 VVG).

              Na, ich denke schon, dass Du den implizit suggerierten geistigen Transfer zum OP schon geschafft hast ;-)))

              Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

              Tom

              --
              Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
              Nur selber lernen macht schlau
    3. Hallo,

      IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.

      Ja warum denn nicht? Eigentlich könnte und sollte man dabei gleich die WIPO aufrufen.

      Grüße
      Thomas

      --
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      http://www.clowntheater-pipolino.net/
      1. Hallo,

        IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.

        Ja warum denn nicht? Eigentlich könnte und sollte man dabei gleich die WIPO aufrufen.

        Was hat die mit de-Domains zu tun??

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth
        Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

        1. Hallo,

          Ja warum denn nicht? Eigentlich könnte und sollte man dabei gleich die WIPO aufrufen.

          Was hat die mit de-Domains zu tun??

          Ah, du hast dich in der Tat informiert?!?

          Grüße
          Thomas

          --
          Surftip: kennen Sie schon Pipolino's Clowntheater?
          http://www.clowntheater-pipolino.net/
  4. Hi Freiherr von Gravenreuth,

    Abmahnwelle ausgelaufen?

    Oh, sitzt Syndikus wieder im Knast?

    Gruß, Cybaer

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  5. Hallo Frhr. Fuzzi,

    nur jetzt nicht selber hektisch bewegen...

    Wer weiß schon, welche Staatsanwaltschaft gerade wegen des Verdachtes der anwaltlichen Untreue ermitteln lässt und welcher Ermittler eine Schwester hat, deren Ehemann ...,  und welches Personal der Kanzlei dazu die Hinweise gegeben hat?

    Wenn man jetzt Akten verschiebt oder das Papiermüllaufkommen plötzlich steigt oder der Traffic auf den Telekommunicationsleitungen, oh jeh, da würd eich glatt Paranoia bekommen.

    Ich würde jedenfalls nicht mit Steinen schmeißen, wenn ich selber...

    Na, das wissen Frhr. doch alleine.

    Kollegiale Grüße

    i.I.a.G.

  6. Kaum pfändet man eine Domain - schon kommt das Geld :-D
    (womit sich zumindest diese Runde erlegtigt hat).

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

    1. Hi,

      Kaum pfändet man eine Domain - schon kommt das Geld :-D
      (womit sich zumindest diese Runde erlegtigt hat).

      BTW: Ist es hierzulande eigentlich bereits schon üblich, Pfändungen im Internet öffentlich "anzuprangern"?

      Gruß, Cybaer (der der Meinung ist, daß es hierzulande bestimmt auch Anwälte mit wenigstens minimalen ethischen Grundsätzen gibt)

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  7. Hallo,
    Vielleicht interessiert es jemand: Telepolis

    Grüße
    Marcus