Hallo,
IMO wirkt ein an die DENIC zugestellter Pfändungsbeschluss wie ein Disputantrag.
Ja warum denn nicht? Eigentlich könnte und sollte man dabei gleich die WIPO aufrufen.
Was hat die mit de-Domains zu tun??
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)