Hello,
Richtig, aber die geschäftsführende GmbH ist nicht Vertreter der GmbH & Co. KG, dies sind die Geschäftsführer der geschäftsführenden GmbH.
So hatte ich das ja auch verstanden, wurde dann aber durch einen Kollegen darauf aufmerksam gemacht, dass einer seiner Kunden verknackt worden war (einstweilige Verfügung auf eine Abmahnung, auf die er nicht reagiert hat), weil er für die GmbH & Co. KG die Geschäftsführerein nicht benannt habe...
Der Geschäftsführer der Geschäftsführerin stand aber drin.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau