Hallo Ludger,
vermutlich willst Du mir sagen, dass die allgemeine Freigabe von Selbstverteidigungsgeraet keinerlei Opferschutz bedingt? Falls ja, diese Argumentation kennen ich seit Jahren, glauben tue ich jedoch nicht an deren Stichhaltigkeit.
Die Freigabe diverser Waffen als Selbstverteidigungsgerät bedeutet die Freigabe als Angriffsgerät. Du darfst raten, wer zuerst aufrüsten würde. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Grüße
Roland