Hi,
vermutlich willst Du mir sagen, dass die allgemeine Freigabe von Selbstverteidigungsgeraet keinerlei Opferschutz bedingt? Falls ja, diese Argumentation kennen ich seit Jahren, glauben tue ich jedoch nicht an deren Stichhaltigkeit.
Die Freigabe diverser Waffen als Selbstverteidigungsgerät bedeutet die Freigabe als Angriffsgerät. Du darfst raten, wer zuerst aufrüsten würde. So schwer ist das doch nicht zu verstehen.
der Kriminelle hat doch ohnehin seine Waffe. Das Verbot wirkt also bevorzugt auf potentielle Opfer.
Kennst Du 'Pulp Fiction'? Hier kann man lernen, dass bspw. der Raubueberfall fuer den Raeuber in einer waffentragenden Gesellschaft riskant ist. Sehr lehrreicher Film uebrigens. Es geht um Vergebung und so.
Gruss,
Ludger