Moin!
Würde aber auch, wie oben erwähnt unter Vorbehalt zahlen, das verschaft dir die Zeit für den Anwalt und danach kann dir keine ans Bein p*keln da du ja erst mal bezahlt hast und deinen guten willen gezeigt hast.
Wenn man unter Vorbehalt zahlt, dann kann man eigentlich auch gleich ohne Vorbehalt zahlen. Das Geld ist dann nämlich erst einmal weit weg und so schnell nicht wiederzubekommen - außer man klagt selbst, würde ich vermuten.
- Sven Rautenberg