Johan: Ärger mit der Telekom, XXL-Local und Uni-Nummern

Grüß Gott,

Gestern habe ich nicht schlecht gestaunt, als ich eine Telefonrechnung über fast 90 Euro aus dem Kasten zog. Eine kurze Kontrolle, ah ja, Grundgebühr bei rund 33 Euro (ISDN mit XXL Local macht's möglich), die üblichen Handy- und Ferngespräche, Abrechnung anderer Anbieter, soweit alles in Ordnung.

Und dann plötzlich 42 Euro für Ortsgespräche?

Der Einzelverbindungsnachweis bringt es an den Tag: Ab dem 5. Mai hat die Telekom angefangen, uns die Verbindungen ins Rechenzentrum der Uni abzurechnen. Und zwar zu Phantasiepreisen von fast 5 ct. pro Minute. Bei einer WG kommt da schon was zusammen.

Nun heißt es ja in der Werbung für XXL Local, alle Ortsgespräche seien kostenlos. Fußnote: Ausgenommen Verbindungen zu Online-Diensten. Aus diesem Grund habe ich vor der Auftragserteilung (Mitte April) im T-Punkt angefragt, wie es da mit dem Uni-RZ aussieht: "Nein, das ist kostenlos, das ist ja kein kommerzieller Anbieter. Sie können damit also rund um die Uhr verbunden sein, und es kostet nichts." Das ist eine eindeutige Aussage, oder?

Auf Anfrage bei der Kundenbetreuung hieß es dann, diese Nummer sei in einer Liste ("XXL-Blacklist", Stand: 4. Mai) als "Rufnummer, die zur Datenübermittlung verwendet wird" aufgeführt und demnach kostenpflichtig. Seit dem 5. Mai...!

Und jetzt soll ich 42 Euro zahlen, nur weil die Kollegin im Telekomladen sich nicht auskennt oder weil die Telekom ihre Geschäftsbedingungen ändert und es mir nicht sagt? Was soll ich jetzt tun? Eine Beschwerde bei der Telekom erscheint mir relativ aussichtslos -- und das ist jetzt keine phlegmatische Resignation, sondern ein Erfahrungswert :-(

Wütend,
Johan

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Ceterum censeo explorinem esse delendam!
  1. Hi,

    Was soll ich jetzt tun?

    beruhig dich erstmal. also ich sehe mehrere möglichkeiten.

    • du zahlst einfach
    • du zahlst einfach nicht
    • du konsultierst einen Rechtsanwalt und klärst ab wie die chancen auf erfolg stehen wenn du dagegen klagst.

    MfG

    1. Hi!

      beruhig dich erstmal.

      Das ist immer gut ;-)

      • du zahlst einfach

      ...und ärgerst Dich weiter...

      • du zahlst einfach nicht

      ...und kriegst eine Mahnung. Besser wäre wahrscheinlich, nur den von Dir nicht akzeptierten Mehrbetrag nicht zu zahlen. Oder zahlst den vollen Betrag mit dem Vermerk "unter Vorbehalt", das verschafft Dir Zeit für

      • du konsultierst einen Rechtsanwalt und klärst ab wie die chancen auf erfolg stehen wenn du dagegen klagst.

      Denn gezahlt hast Du. Wenn ein Rechtsanwalt aber mein, die Forderung sei unberechtigt, kannst Du sie auch noch von der nächsten Rechnung abziehen.

      Das mit dem Rechtsanwalt würde ich in jedem Fall empfehlen - Hast nicht Du oder einer Deiner Mitbewohner einen im Verwandten- oder Bekannstenkreis? Schon der Briefkopf macht oft was her...

      LG
      Fredo

      1. Hi

        Hab jetzt einfach mal den mutigen Schluß

        WG=>RZ=>Student gemacht, wenn dem so ist, würde ich mal in der Asta Fragen. Dort gibt es fast immer eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Anwalt, der kann dir dann gleich sagen ob es Sinn macht oder nicht.

        Würde aber auch, wie oben erwähnt unter Vorbehalt zahlen, das verschaft dir die Zeit für den Anwalt und danach kann dir keine ans Bein p*keln da du ja erst mal bezahlt hast und deinen guten willen gezeigt hast.

        Gruß und viel Glück

        Localhorst

        1. Moin!

          Würde aber auch, wie oben erwähnt unter Vorbehalt zahlen, das verschaft dir die Zeit für den Anwalt und danach kann dir keine ans Bein p*keln da du ja erst mal bezahlt hast und deinen guten willen gezeigt hast.

          Wenn man unter Vorbehalt zahlt, dann kann man eigentlich auch gleich ohne Vorbehalt zahlen. Das Geld ist dann nämlich erst einmal weit weg und so schnell nicht wiederzubekommen - außer man klagt selbst, würde ich vermuten.

          • Sven Rautenberg
          1. Hi!

            Wenn man unter Vorbehalt zahlt, dann kann man eigentlich auch gleich ohne Vorbehalt zahlen. Das Geld ist dann nämlich erst einmal weit weg und so schnell nicht wiederzubekommen - außer man klagt selbst, würde ich vermuten.

            Oder einfach per Lastschrifteinzug zahlen - die Lastschrift kann man zurückgeben, wenn der RA Erfolg in Aussicht stellt.

            Gruß

            Martin

  2. Moin!

    Der Einzelverbindungsnachweis bringt es an den Tag: Ab dem 5. Mai hat die Telekom angefangen, uns die Verbindungen ins Rechenzentrum der Uni abzurechnen. Und zwar zu Phantasiepreisen von fast 5 ct. pro Minute. Bei einer WG kommt da schon was zusammen.

    Auf Anfrage bei der Kundenbetreuung hieß es dann, diese Nummer sei in einer Liste ("XXL-Blacklist", Stand: 4. Mai) als "Rufnummer, die zur Datenübermittlung verwendet wird" aufgeführt und demnach kostenpflichtig. Seit dem 5. Mai...!

    Natürlich muß man abwägen. Auf der einen Seite halte ich es durchaus für legitim, dass die Telekom Datenverbindungen von ihrer Lokal-Flatrate ausnimmt. Andererseits ist natürlich die Frage, in welcher Form das dem Kunden bekanntgemacht werden muß, damit dieser sein Nutzungsverhalten entsprechend anpassen kann.

    Zweitens kann ich der Preistabelle der Telekom keinen Minutenpreis von fast 5 Cent entnehmen. Tagsüber soll es seit dem 28.April 3,9 Cent kosten (bei "Call Plus"), abends und wochenends nur 1,5 Cent.

    Insofern ist alleine deswegen ein Einspruch gegen die Rechnung angezeigt.

    Und jetzt soll ich 42 Euro zahlen, nur weil die Kollegin im Telekomladen sich nicht auskennt oder weil die Telekom ihre Geschäftsbedingungen ändert und es mir nicht sagt?

    Das Problem wird sein, dass du die Aussage des Telekom-Mitarbeiters nicht beweisen kannst - und die Aussage zu dem Zeitpunkt außerdem noch korrekt war, denn die Veränderung in der "Blacklist" trat ja erst später ein.

    Du hast drei Möglichkeiten:
    1. Zahlen. Und das jetzt sinnlose XXL local kündigen.
    2. Die Rechnung kürzen, nachdem du explizit nachgerechnet hast, welche tatsächlichen Gebühren laut Preisliste für normale Ortsgespräche fällig geworden wären - und das jetzt sinnlose XXL local kündigen.
    3. Nicht zahlen und die Telekom auf die Einhaltung des Vertrages verklagen. Denn der Hinweis, dass Onlinedienste bei XXL local ausgenommen sind, könnte man auf die Sonderrufnummern beziehen, nicht aber auf die echten Ortsnetzrufnummern der Uni. Und der Telekom sollte es gefälligst scheißegal sein, welche Inhalte man sich unter diesen Rufnummern zuflüstert, wenn sie da reinlauscht, verstößt sie gegen das Fernmeldegeheimnis.

    Die dritte Möglichkeit wird ohne Anwalt aber kaum erfolgversprechend zu beschreiten sein - und bis dahin dürfte die Telekom euren Telefonanschluß sicherlich auch abgeklemmt haben.

    • Sven Rautenberg