Hi!
Wenn man unter Vorbehalt zahlt, dann kann man eigentlich auch gleich ohne Vorbehalt zahlen. Das Geld ist dann nämlich erst einmal weit weg und so schnell nicht wiederzubekommen - außer man klagt selbst, würde ich vermuten.
Oder einfach per Lastschrifteinzug zahlen - die Lastschrift kann man zurückgeben, wenn der RA Erfolg in Aussicht stellt.
Gruß
Martin