Martin Hölter: Ärger mit der Telekom, XXL-Local und Uni-Nummern

Beitrag lesen

Hi!

Wenn man unter Vorbehalt zahlt, dann kann man eigentlich auch gleich ohne Vorbehalt zahlen. Das Geld ist dann nämlich erst einmal weit weg und so schnell nicht wiederzubekommen - außer man klagt selbst, würde ich vermuten.

Oder einfach per Lastschrifteinzug zahlen - die Lastschrift kann man zurückgeben, wenn der RA Erfolg in Aussicht stellt.

Gruß

Martin