Johan: "Einsendeschluß" für Vertrag unerfüllbar

Grüß Gott,

ich hab da mal eine Frage: Und zwar habe ich einen Auftrag angenommen (worüber genau, sei jetzt erst einmal nebensächlich) und den Vertrag vom Auftraggeber zugeschickt bekommen. Dieser beinhaltet die Klausel "Dieser Vertrag muss ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden bis <Datum>. Sollte das nicht geschehen, wird <Auftraggeber> von all seinen vertraglichen Pflichten entbunden."

Dieser Vertrag lag allerdings erst einen Tag vor dem angegebenen Datum in meinem Briefkasten (Begleitschreiben datiert zwei Wochen früher). Und es waren noch ein paar Kleinigkeiten offen. Ich habe sofort den Auftraggeber angemailt und gefragt, was zu tun ist und wie die noch offenen Fragen zu regeln sind, aber seither kam keine Antwort, und ich bin nicht sicher, ob noch eine kommen wird...

Nun handelt es sich bei dem Auftrag um etwas mir sehr wichtiges, und es ist mir im Prinzip eine Ehre, diesen Auftrag bekommen zu haben. Nur das mit dem Vertrag trübt die Stimmung etwas.

Was würdet ihr mir vorschlagen zu tun?

Viele Grüße,
Johan

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Ceterum censeo explorinem esse delendam!
  1. Hej,

    Was würdet ihr mir vorschlagen zu tun?

    Anrufen oder vorbeifahren und fragen wie der Umstand zu verstehen sei!

    Beste Grüße
    Biesterfeld

    --
    Wieviele heterosexuelle Kölner braucht man um eine Glühbirne auszuwechseln?
    Beide!
    1. Hi,

      Anrufen oder vorbeifahren und fragen wie der Umstand zu verstehen sei!

      Vorbeifahren wird ihm wenig nützen, er sollte wenigstens auch anhalten. ;-)

      Viele Grüße

      Jörg

  2. Hello,

    Nun handelt es sich bei dem Auftrag um etwas mir sehr wichtiges, und es ist mir im Prinzip eine Ehre, diesen Auftrag bekommen zu haben. Nur das mit dem Vertrag trübt die Stimmung etwas.

    Ich wünsch Dir dann viel Spaß :-((

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
  3. Hallo,

    Was würdet ihr mir vorschlagen zu tun?

    anrufen und nachfragen. Entweder hat er Deine Mail nicht erhalten oder er ist nicht interessiert - warum auch immer. Pfeif Dir einen drauf. Ich würde mich NIEMALS zeitlich unter Druck setzen lassen. Wenn das kalkuliert eingesetzt wird, ist in der Regel etwas faul. Das ist _der_ Standardtrick bei z.B. Haustürverkäufern. Wenn ihm an Deiner Dienstleistung etwas liegt, kann er auch noch ne Woche warten bzw. dann läßt er den Vertrag nicht einfach wochenlang schluren. Ich tippe auf einen Trick. Schreibt er denn irgendeine Begründung für dieses Ultimatum?

    Gruß, Andreas

    --
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  4. Moin!

    "Sollte das nicht geschehen, wird <Auftraggeber> von all seinen vertraglichen Pflichten entbunden."

    Im Prinzip kannst du dich mental drauf einstellen, dass <Auftraggeber> das beabsichtigt hat. Natürlich kann ein Brief auch mal aus Versehen zwei Wochen liegenbleiben, aber das Verhalten ist irgendwie schon kennzeichnend.

    Ich habe sofort den Auftraggeber angemailt und gefragt, was zu tun ist und wie die noch offenen Fragen zu regeln sind, aber seither kam keine Antwort, und ich bin nicht sicher, ob noch eine kommen wird...

    Sowas regelt man ja auch telefonisch. Obwohl der Erfolg dabei der gleiche sein kann, denn auch <Auftraggeber> gehen manchmal einfach nicht ran, oder sind gerade "nicht da", "in einer Besprechung", "im Auto unterwegs", "rufen sofort zurück" oder ähnliches - worauf man dann bis zum Ende der Welt wartet.

    Nun handelt es sich bei dem Auftrag um etwas mir sehr wichtiges, und es ist mir im Prinzip eine Ehre, diesen Auftrag bekommen zu haben. Nur das mit dem Vertrag trübt die Stimmung etwas.

    Ehre hin oder her - die Zusammenarbeit muß stimmen. Insofern mutmaße ich, dass der <Auftraggeber> jetzt wohl doch keinen Auftrag mehr zu vergeben hat, sich aber aufgrund der fortgeschrittenen Verhandlungslage nicht in der Lage sieht, einen für ihn kostenlosen Rückzieher zu machen (denn man kann auch mündlich Verträge schließen - vielleicht ist das geschehen bzw. wird befürchtet) und versucht sich auf diese Weise aus der Vertragsbindung zu lösen.

    • Sven Rautenberg
    1. "Sollte das nicht geschehen, wird <Auftraggeber> von all seinen vertraglichen Pflichten entbunden."

      Im Prinzip kannst du dich mental drauf einstellen, dass <Auftraggeber> das beabsichtigt hat. Natürlich kann ein Brief auch mal aus Versehen zwei Wochen liegenbleiben, aber das Verhalten ist irgendwie schon kennzeichnend.

      Vielleicht ist die Sekretärin auch einfach schusselig oder total überlastet??
      Ich denke, wenn er gar nicht mehr wollte, hätte er dir auch gar nicht erst den Vertragstext zugeschickt....

      Ich habe sofort den Auftraggeber angemailt und gefragt, was zu tun ist und wie die noch offenen Fragen zu regeln sind, aber seither kam keine Antwort, und ich bin nicht sicher, ob noch eine kommen wird...

      Sowas regelt man ja auch telefonisch. Obwohl der Erfolg dabei der gleiche sein kann, denn auch <Auftraggeber> gehen manchmal einfach nicht ran, oder sind gerade "nicht da", "in einer Besprechung", "im Auto unterwegs", "rufen sofort zurück" oder ähnliches - worauf man dann bis zum Ende der Welt wartet.

      Je nachdem wer der Auftraggeber ist: Vielleicht wurde die Mail ja noch gar nicht gelesen (Urlaub) oder ist gar nicht angekommen (ist mir schon passiert). Vielleicht weiß der Empfänger selbst noch keine Antwort auf deine Frage...Der Laden scheint allgemein etwas schusslig zu sein, aber wenn die für einen Brief 2 Wochen brauchen, dann dauert da eine E-Mail vielleicht auch länger....Abwarten oder anrufen oder selbst schreiben!

  5. Hi Johan,

    Was würdet ihr mir vorschlagen zu tun?

    Anrufen und sprechen.

    Viele Grüße
    Mathias Bigge

  6. 1. Eventuell habt Ihr mündlich schon einen gültigen Vertrag geschlossen (wenn es sich bei den offenen Punkten wirklich nur um Kleinigkeiten handelt und Einigkeit über die eigentlichen Punkte - die vertragswesentlichen Punkte - besteht). Dann kann dein Auftraggeber diesen gültigen Vertrag natürlich nicht nachträglich einseitig durch diese Klausel abändern und sich auf diese Weise vom Vertrag lossagen.
    2. Ihr habt mündlich noch keinen Vertrag geschlossen, so etwa wenn die offenen Punkte wirklich wesentlich sind oder wenn vereinbart war, dass ein Vertrag nur schriftlich zustandekommen soll. Dann kann dein Auftraggeber dir eine Frist setzen, wenn du diese verstreichen lässt - egal wie kurz diese war - ist er nicht mehr an sein Schreiben gebunden. Wenn du das Schriftstück nach Ablauf der Frist zurücksendest, gilt das rechtlich als neues Angebot - egal ob du den Text geändert oder ergänzt hast oder nicht - und dein Auftraggeber ist frei darin, ob er dieses annimmt. Gleiches wenn du das Schriftstück mit Ergänzungen oder Änderungen innerhalb der Frist zurücksendest.

    Meine Empfehlung wäre in jedem Fall: Falls die offenen Punkte wirklich nur Nebensächlichkeiten sind und dir am Vertragsschluss gelegen ist und der Vertrag, so wie er schriftlich fixiert ist, in deinem Sinne ist und du den Vertrag auch ohne Regelung der offenen Punkte schließen würdest,egal ob bereits mündlich geschlossen oder nicht - doppelt gemoppelt schadet nicht -, innerhalb der Frist unterschrieben zurückschicken - und in einem Beiblatt zum Fax darauf hinweisen, dass noch nebensächliche Punkte offen geblieben sind und einen Vorschlag machen, wie man diese regeln könnte.

    Falls du den Vertrag aber nicht schriftlich schließen möchtest ohne dass die offenen Punkte geregelt sind - diesen Fall vermute ich mal, wenn ich mir das Thema so durchlese -: Setz ein komplett neues Schriftstück auf mit dem Vertragstext und mit einer Regelung der noch offenen Punkte und schick ihn seinerseits deinem Auftraggeber zu , zur Klarheit mit der Klausel diesen innerhalb einer bestimmten Datum zurückzuschicken. Damit unterbreitest du ihm deinerseits ein neues Angebot (falls der Vertrag nicht schon mündlich geschlossen wurde) und der Vertrag kommt nur zustande wenn der Auftraggeber ihn innerhalb deiner Frist annimmt. Wenn er sich nicht mehr meldet: Pech gehabt.

    Ein vorheriger und zusätzlicher Anruf bei deinem Auftraggeber schadet aber sicherlich auch nicht, allein schon des guten Klimas wegen.

    Falls du der Meinung bist dass bereits mündlich ein fester Vertrag geschlossen wurde (falls du die Frist versäumt hast und er dir deinen Vertrag nicht zurückschickt) oder du den Vertrag innerhalb der Frist zurückgeschickt hast und dein Auftraggeber trotzdem versucht sich von einem gültigen Vertrag loszusagen: Setz deinen Auftraggeber in Annahmeverzug, d.h. biete ihm schriftlich und beweisbar, dh. per Einschreiben mit Rückschein, deine Leistungen an, eventuell brauchst du ja auch noch Angaben oder Materialien von ihm, damit du den Auftrag ausführen kannst. Überleg dir ob du zum Anwalt gehst, evtl. hast du einklagbare Ansprüche gg. deinen Auftraggeber.

    Ich hoffe, ich habe dir damit weiter geholfen. Aus der Ferne und wenn man die genaue Sachlage nicht kennt, ist es immer etwas schwierig, also ist die Rechtsauskunft ohne Gewähr.

    MfG Carrie

  7. Hallo.

    Ich habe sofort den Auftraggeber angemailt und gefragt, was zu tun ist und wie die noch offenen Fragen zu regeln sind, aber seither kam keine Antwort, und ich bin nicht sicher, ob noch eine kommen wird...

    Das muss nichts heißen, denn ...

    Nun handelt es sich bei dem Auftrag um etwas mir sehr wichtiges, und es ist mir im Prinzip eine Ehre, diesen Auftrag bekommen zu haben.

    ... nur weil dir die Angelegenheit wichtig ist, muss sie das für den Auftraggeber ja nicht auch sein. Ein Beispiel: Wenn du als Fliesenleger von der Deutschen Bahn den Auftrag erhältst, den Hamburger Hauptbahnhof mit Keramikplatten auszulegen, wäre das für dich vermutlich ein Großauftrag. Für die Deutsche Bahn ist das aber sicher eines von vielen nachrangigen Themen. Die haben schlicht wichtigeres zu tun.

    Was würdet ihr mir vorschlagen zu tun?

    Anrufen, nachfragen. Dass ein solches Verhalten nichts aussagen muss, außer über Prioritäten und Perspektiven, habe ich selbst gerade feststellen können.
    MfG, at

  8. Grüß Gott,

    vielen Dank für all eure Beiträge. Auf die Idee mit dem Anrufen bin ich auch schon gekommen, leider ist mein Ansprechpartner im Außendienst und besitzt kein Handy.

    Allerdings hat er jetzt geantwortet und die Antwort auf die meisten Fragen gegeben. Ich denke, dass die Sache jetzt wieder rund läuft.

    Viele Grüße,
    Johan

    --
    Ceterum censeo explorinem esse delendam!
    1. Viele Grüße,
      Johan

      Ceterum censeo explorinem esse delendam!

      jo, jetzt mußt Du das nur noch übersetzen ,-)

      Gruß, Andreas

      --
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      1. Hallo Andreas,

        Ceterum censeo explorinem esse delendam!

        jo, jetzt mußt Du das nur noch übersetzen ,-)

        Ich hab da eine Vermutung:

        Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
        im übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden müsse.

        Ceterum censeo explorinem esse delendam
        im übrigen bin ich der Meinung, dass Explorer (vermutlich die Marke)
        zerstört werden müsse.

        BTW: Wie siehts aus mit der Zitatesammlung?

        Gruß
        Alexander Brock

        --
        Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
        1. BTW: Wie siehts aus mit der Zitatesammlung?

          gut ;-)

          Gruß, Andreas

          --
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          1. Hallo Andreas,

            gut ;-)

            gut.

            Gruß
            Alexander Brock

            --
            Ceterum censeo Carthaginem esse delendam