Hallo Leute,
ich war schon lange nicht mehr bei euch aber jetzt hoffe ich sehr, dass ich nochmal von euch Hilfe bekommen könnte. Das wäre super:
Folgendes Problem:
ich bin abgemahnt worden, weil ich nach § 1 PangVO verstoßen habe. Ist ok, habe Unterlassungserklärung unterschrieben, jedoch Honoraforderung des Anwalts widersprochen, da ich der Meinung bin, dass der Kläger gar nicht innerhalb 1 Tages (am Vortag Anmeldung seines Gewerbes) wettbewerbsmäßig mir gegenüber als echter Mitbewerber hätte auftreten können. Mein Anwalt sieht das auch so und wir warten ggf. auf Klage.
Jedoch zur Beweissammmlung, dass es den Kläger nicht gibt:
- "noch" kein Treffer im Internet, suchmaschinen etc.
- "noch" kein Treffer in Telefonauskunft
- "noch" kein Eintrag bei der IHK
Jetzt ist 1 Monat verstrichen seit Abmahnung und ich möchte noch herausfinden, ob dieser Kläger überhaupt eine Domain registriert hat. DENIC gibt mit keine Auskunft wegen Datenschutz.
Habt ihr eine Idee, wie ich das rausfinden kann? 10000 Danke