Silvery: reg. Domain rausfinden von Abmahner

Hallo Leute,

ich war schon lange nicht mehr bei euch aber jetzt hoffe ich sehr, dass ich nochmal von euch Hilfe bekommen könnte. Das wäre super:

Folgendes Problem:

ich bin abgemahnt worden, weil ich nach § 1 PangVO verstoßen habe. Ist ok, habe Unterlassungserklärung unterschrieben, jedoch Honoraforderung des Anwalts widersprochen, da ich der Meinung bin, dass der Kläger gar nicht innerhalb 1 Tages (am Vortag Anmeldung seines Gewerbes) wettbewerbsmäßig mir gegenüber als echter Mitbewerber hätte auftreten können. Mein Anwalt sieht das auch so und wir warten ggf. auf Klage.

Jedoch zur Beweissammmlung, dass es den Kläger nicht gibt:

  • "noch" kein Treffer im Internet, suchmaschinen etc.
  • "noch" kein Treffer in Telefonauskunft
  • "noch" kein Eintrag bei der IHK

Jetzt ist 1 Monat verstrichen seit Abmahnung und ich möchte noch herausfinden, ob dieser Kläger überhaupt eine Domain registriert hat. DENIC gibt mit keine Auskunft wegen Datenschutz.

Habt ihr eine Idee, wie ich das rausfinden kann? 10000 Danke

  1. hi,

    Jetzt ist 1 Monat verstrichen seit Abmahnung und ich möchte noch herausfinden, ob dieser Kläger überhaupt eine Domain registriert hat.

    war denn das der hauptgrund für die abmahnung, dass du mit einem _domainnamen_ den er besitzt, kollidiert bist?

    DENIC gibt mit keine Auskunft wegen Datenschutz.

    natürlich nicht.
    und selbst wenn - lass ihn doch eine .com, .net, .ag oder .tv haben - da nützt dir die denic-info recht wenig.

    nein, eine solche möglichkeit gibt es nicht, wenn ein solcher umstand _nicht_ an irgendwelchen öffentlich zugänglichen stellen bewusst veröffentlicht wurde.

    gruß,
    wahsaga

    --
    /voodoo.css:
    #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
  2. Hi,

    ich bin abgemahnt worden, weil ich nach § 1 PangVO verstoßen habe. Ist ok, habe Unterlassungserklärung unterschrieben,

    Vorrausgesetzt, die unter mundini.de residierende Firma ist diejenige welche: warum unterläßt Du es dann nicht?

    §1 Absatz 6 PangVO
    "(6) Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben."

    Warum muß ich teilweise den Text erst markieren, um z.B. folgendes lesen zu können: (aus http://mundini.de/Preisbeispiele/Mini_Homepage/mini_homepage.html unter der Circa-Preisangabe)
    "mundini webdesign  übernimmt keine Gebühren des extern gewählten Providers und für die Domain. Texte, Bilder und Logos sollten in digitaler Form (z.B. Word) vom Kunden bereitgestellt werden können. Zusätzlich anfallende Arbeiten werden nach Aufwand gesondert berechnet."

    Das ist aber schon alles _hart_ am Rande, oder?

    Jetzt ist 1 Monat verstrichen seit Abmahnung und ich möchte noch herausfinden, ob dieser Kläger überhaupt eine Domain registriert hat. DENIC gibt mit keine Auskunft wegen Datenschutz.

    Na, wollen hoffen, das das auch so bleibt ;-)
    Aber mal ganz bescheiden gefragt: was nützt Dir die Domain des Abmahners? Er muß ja noch nicht einmal eine haben, ich habe ja auch keine! Auch wenn das in eurem Gewerbe "Webdesign" schon etwas merkwürdig riecht, zugegeben.

    so short

    Christoph Zurnieden

    1. Hallo christoph,

      der Kläger muss im gleichen Mitbewerberverhältnis zu mir stehen. D. h., wenn ich eine domain habe und damit "weltweit werbe", müsste er das auch annähernd so haben.

      Tja, mal sehen,w as der Richter sagt.