Klaus: Markenschutz für Shareware?

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Hallo miteinander,

folgendes angenommen: ich habe eine Shareware "xyz" geschrieben, lade die auf ein paar hundert Downloadseiten und verkaufe die Vollversion online über meinen Server. Serverstandort ist Deutschland.

Immer wieder höre ich, daß man seine Software am Besten schützt, indem man sie als Textmarke beim Europäischen Patent- und Markenamt (bzw. in ähnlichen Einrichtungen anderer Länder) eintragen läßt. Voraussetzung ist natürlich, daß noch kein anderer die Marke hat schützen lassen (z.B. Willies Super-Textverarbeitung).

So weit, so gut. Der Haken ist folgender: um Rundum-Schutz zu haben müßte man diesen Schritt für alle Länder wiederholen, was ein wenig ins Geld gehen dürfte.

Was aber ist, wenn ich eine Software-Marke  für "Willies Super-Textverarbeitung" nur für Deutschland anmelde (weil billiger), die Software aber weiterhin auch Kunden mit Sitz in den USA verkaufe?

Wenn sich nun jemand in den USA eine Trademark "Willies Super-Textverarbeitung" besorgt und mir den Verkauf an Kunden in USA verbieten will, kann ich ihm dann einfach sagen "rutsch mir den Buckel runter"?

Wenn meine US-Kunden die Software auf einem Server mit Standort Deutschland kaufen, ist das dann vergleichbar mit der Situation, in der ein US-Bürger eine Ware während des Urlaubes in Deutschland kauft, während der Vertrieb dieser Ware in USA eigentlich untersagt ist.

Ich weiß, das ist alle recht kompliziert, habe aber trotz längerer Recherche nichts Vernünftiges gefunden. Vielleicht hat der eine oder andere von Euch eine Idee oder war schon einmal in derselben Situation.

Dank & Gruss

Klaus