Klaus: Markenschutz für Shareware?

Hallo miteinander,

folgendes angenommen: ich habe eine Shareware "xyz" geschrieben, lade die auf ein paar hundert Downloadseiten und verkaufe die Vollversion online über meinen Server. Serverstandort ist Deutschland.

Immer wieder höre ich, daß man seine Software am Besten schützt, indem man sie als Textmarke beim Europäischen Patent- und Markenamt (bzw. in ähnlichen Einrichtungen anderer Länder) eintragen läßt. Voraussetzung ist natürlich, daß noch kein anderer die Marke hat schützen lassen (z.B. Willies Super-Textverarbeitung).

So weit, so gut. Der Haken ist folgender: um Rundum-Schutz zu haben müßte man diesen Schritt für alle Länder wiederholen, was ein wenig ins Geld gehen dürfte.

Was aber ist, wenn ich eine Software-Marke  für "Willies Super-Textverarbeitung" nur für Deutschland anmelde (weil billiger), die Software aber weiterhin auch Kunden mit Sitz in den USA verkaufe?

Wenn sich nun jemand in den USA eine Trademark "Willies Super-Textverarbeitung" besorgt und mir den Verkauf an Kunden in USA verbieten will, kann ich ihm dann einfach sagen "rutsch mir den Buckel runter"?

Wenn meine US-Kunden die Software auf einem Server mit Standort Deutschland kaufen, ist das dann vergleichbar mit der Situation, in der ein US-Bürger eine Ware während des Urlaubes in Deutschland kauft, während der Vertrieb dieser Ware in USA eigentlich untersagt ist.

Ich weiß, das ist alle recht kompliziert, habe aber trotz längerer Recherche nichts Vernünftiges gefunden. Vielleicht hat der eine oder andere von Euch eine Idee oder war schon einmal in derselben Situation.

Dank & Gruss

Klaus

  1. Hallo Klaus,
    Im Prinzip ist die Sache ganz einfach.
    melde die Marke einfach in den USA an.
    Viel teuerer als die Anmeldung beim OAMi ist die Anmeldung dort nicht.
    Wenn Du einen fähigen und wirklich kompetenten Jursiten benötigst, dan helfe ich dir da gern.

    1. Danke erstmal für Eure Antworten. Ich denke ich gehe wirklich mal zum Anwalt.

      Gruss Klaus

  2. Moin!

    Immer wieder höre ich, daß man seine Software am Besten schützt, indem man sie als Textmarke beim Europäischen Patent- und Markenamt (bzw. in ähnlichen Einrichtungen anderer Länder) eintragen läßt.

    Das wäre ganz stark die Frage, die ich mal bezweifeln würde, und einer Beantwortung durch Fachleute.

    Mit einer Markeneintragung hat man verhältnismäßig starke Rechte an der _Bezeichnung_ des Produktes. Alle Hersteller, die _nach_ Eintragung der Marke ein gleich- oder ähnlichlautendes Produkt in der gleichen Markenkategorie vertreiben wollen, sind durch die Markeneintragung daran gehindert.

    Eine Marke hat aber beispielsweise absolut keine Auswirkungen auf urheberrechtliche Fragen.

    Außerdem hat eine Marke keine zeitlich rückwirkende Bedeutung, d.h. Produkte identischen Namens, die vor deiner Markeneintragung bereits existierten, haben auch weiterhin das Recht, so zu heißen.

    Daraus ergibt sich, dass eine Markeneintragung zuerst nur ein präventiv schützender Akt ist, um Dritte von der Verwendung und ggf. Überflügelung des eigenen Markennamens abzuhalten.

    Markennamen müssen auch gepflegt werden. Zum einen kosten sie regelmäßig Gebühren für die Verlängerung des Markenschutzes.

    Zum zweiten muß man sie auch aktiv benutzen. Fünf Jahre Schutzfrist hat man, um nach der Eintragung der Marke auch eine tatsächliche Markenbenutzung (gerne auch durch lizensierende Dritte) nachzuweisen.

    Wichtig ist dabei immer, die zugrundeliegenden Schutzräume (also Markenklassen, Länder) zu beachten. Es kann problemlos eine Marke "Linux" für Feuerlöscher und eine für Parfüm nebeneinander bestehen. Und es können problemlos zwei unterschiedliche Markeninhaber in verschiedenen Ländern parallel die gleiche Bezeichnung für die gleiche Kategorie besitzen.

    Es kann übrigens auch passieren, dass eine Marke so bekannt wird, dass sie in den allgemeinen Sprachgebrauch übergeht und ihren Schutz dadurch verliert. "Fön" war beispielsweise mal eine Marke für Haartrockner, und "Walkman" für portable Kassettenabspielgeräte - unter Begriffsmonopol steht in der Wikipedia mehr dazu.

    So weit, so gut. Der Haken ist folgender: um Rundum-Schutz zu haben müßte man diesen Schritt für alle Länder wiederholen, was ein wenig ins Geld gehen dürfte.

    Korrekt erkannt. Das Problem ist nur: Für den Markenkampf in einem bestimmten Land sind nach meiner pessimistischen Einschätzung erteilte Markenrechte eines anderen Landes absolut irrelevant - andernfalls wäre eine Markenanmeldung in Deutschland ja schon direkt weltweit gültig.

    Was aber ist, wenn ich eine Software-Marke  für "Willies Super-Textverarbeitung" nur für Deutschland anmelde (weil billiger), die Software aber weiterhin auch Kunden mit Sitz in den USA verkaufe?

    Dann importieren sie deine Software, kaufen sie also hier.

    Wenn sich nun jemand in den USA eine Trademark "Willies Super-Textverarbeitung" besorgt und mir den Verkauf an Kunden in USA verbieten will, kann ich ihm dann einfach sagen "rutsch mir den Buckel runter"?

    Dann hätte er immer noch das Problem, dass du auf dem amerikanischen Markt gewesen wärst, noch bevor er seine Marke angemeldet hat.

    Wenn meine US-Kunden die Software auf einem Server mit Standort Deutschland kaufen, ist das dann vergleichbar mit der Situation, in der ein US-Bürger eine Ware während des Urlaubes in Deutschland kauft, während der Vertrieb dieser Ware in USA eigentlich untersagt ist.

    Alternativ kann sie in USA ja auch anders genannt werden, wenn sich jemand beschwert.

    Ich weiß, das ist alle recht kompliziert, habe aber trotz längerer Recherche nichts Vernünftiges gefunden. Vielleicht hat der eine oder andere von Euch eine Idee oder war schon einmal in derselben Situation.

    Geh zu einem entsprechend ausgebildeten Fachanwalt für Markenrecht bzw. gewerblichen Rechtsschutz. Es geht um Geld, mindestens mal um das viele Geld, was eine weltweite Markenanmeldung dich kosten würde. Der Anwalt kann mit einiger Sicherheit klären, welche rechtlich korrekten Antworten deine Fragen zu erhalten haben. Halte ansonsten einfach nur mal die Kosten einer Markenanmeldung gegen die Umsätze bzw. Gewinne deiner Softwareverkäufe. Wenn du mehr als einen Jahresumsatz investieren müßtest, deutet das eher auf ein Verlustgeschäft hin. Wenn du einen Wochengewinn investieren würdest, könnte sich der Weg lohnen. Dann lohnt sich aber in jedem Fall auch professionelle Rechtsberatung.

    - Sven Rautenberg

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    My sssignature, my preciousssss!