Siechfred: Allgemeine Geschäftsbedingungen mehrsprachig

Beitrag lesen

Tag Gernot.

Das Internetportal, bei dem ich gerade ein bisschen aushelfe, bietet seine Dienste in mehreren Sprachen an. [...] Was jetzt noch fehlt, sind die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

Die m.E. alles entscheidende Frage ist, welches Recht auf Auslandskunden anzuwenden ist. Es gibt zur Frage der AGB EU-weite Bestrebungen, die du auf der Seite der Europäischen Gemeinschaft nachlesen kannst. Die zeigen das Problem m.E. schon recht plastisch.

Die Firma arbeitet mit deutschem Firmensitz nach deutschem Recht, denken wir zumindest. Aber wie ist das, wenn man AGB in eine andere Sprache übersetzt? Werden die dann jeweils auch rechtlich bindend, auch wenn durch möglicherweise nicht ganz exakte Übersetzung das im deutschen Original anders gemeint war?

Hier würde ich Stonies Rat befolgen und die AGB von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen. Hinsichtlich der Frage, welches Recht anzuwenden ist, hilft ein Blick in Art. 27 EGBGB, der den Grundsatz der freien Rechtswahl beinhaltet. Allerdings sind bei AGB stets auch die Verbraucherschutzregelungen der jeweiligen Staaten zu beachten, für Deutschland findest du in diesem Zusammenhang ein paar Vorschriften in Art. 29 EGBGB. In einigen Staaten gibt es bspw. und meines Wissens nach die Verbraucherschutzregelung, dass stets das Recht des Staates anwendbar ist, wo der Verbraucher wohnt. Da wäre dann eine Rechtswahlklausel unwirksam.

Zudem ist Grundvoraussetzung für die rechtswirksame Einbeziehung der AGB in den geschlossenen Vertrag, dass diese in der Muttersprache des Vertragspartners vorliegen, schließlich muss er ja in der Lage sein, die AGB zu verstehen. Du wirst also m.E. weder um einen vereidigten Dolmetscher noch um eine fundierte Rechtsberatung herum kommen.

Siechfred