Tag Chris.
Vor allem: Wie sollen Besucher mit nicht-grafikfähigen Browsern oder nicht-sehende Besucher da die Adresse finden?
Ich kenne aber keine Vorschrift in irgendeinem Gesetz, die einen Zeichensatz oder überhaupt das Vorhandensein von Buchstaben in einer Webseite vorschreibt.
Eine in einer Grafik versteckte E-Mail-Adresse genügt nicht den Anforderungen von § 6 TDG bzw. § 10 MDStV. Ergo: Finger weg von solchen Tricks.
Siechfred