Muss die Adresse Copy/Past-bar sein?
Joe
- recht
Hi
Ich möchte gerne in meinem Impressum etwas den Spam-Robotern vorbeugen und meine Email mit einem Bild darstellen. Weiss jemand ob das legitim ist, oder muss die Adresse via copy/past benutzbar sein?
MFG Joe
Völlig legal!
da wird dir niemand was anhängen (wollen)...
dann nicht vergessen: das bild NICHT verlinken... bringt sonst nämlich nix, da die robots den source parsen und dann ein "mailto:" finden. deine mailadresse würde also doch indexiert werden.
schöne grüße,
malte
Hi
Ich möchte gerne in meinem Impressum etwas den Spam-Robotern vorbeugen und meine Email mit einem Bild darstellen.
Weiss jemand ob das legitim ist, oder muss die Adresse via copy/past benutzbar sein?MFG
Joe
Hallo Malte,
dann nicht vergessen: das bild NICHT verlinken... bringt sonst nämlich nix, da die robots den source parsen und dann ein "mailto:" finden. deine mailadresse würde also doch indexiert werden.
kannst Du das bitte mal erklären? Das verstehe ich nicht.
<a href="page2024.php"><img src="grafik2034" alt="" /></a>
wo können die Suchmaschinen da ein mailto: sehen?
LG
Chris
hi,
kannst Du das bitte mal erklären?
Viel erklärungsbedürftiger fand ich den ersten Teil:
Völlig legal!
da wird dir niemand was anhängen (wollen)...
wo können die Suchmaschinen da ein mailto: sehen?
Vor allem: Wie sollen Besucher mit nicht-grafikfähigen Browsern oder nicht-sehende Besucher da die Adresse finden?
gruß,
wahsaga
Hallo Wahsaga,
Vor allem: Wie sollen Besucher mit nicht-grafikfähigen Browsern oder nicht-sehende Besucher da die Adresse finden?
Ich kenne aber keine Vorschrift in irgendeinem Gesetz, die einen Zeichensatz oder überhaupt das Vorhandensein von Buchstaben in einer Webseite vorschreibt.
Wenn die ganze Seite nur aus Bildern besteht, kann sie der Besucher auch nicht sehen oder hören. Dann hat er eben eine unzureichende technsiche Ausstattung.
LG
Chris
Tag Chris.
Vor allem: Wie sollen Besucher mit nicht-grafikfähigen Browsern oder nicht-sehende Besucher da die Adresse finden?
Ich kenne aber keine Vorschrift in irgendeinem Gesetz, die einen Zeichensatz oder überhaupt das Vorhandensein von Buchstaben in einer Webseite vorschreibt.
Eine in einer Grafik versteckte E-Mail-Adresse genügt nicht den Anforderungen von § 6 TDG bzw. § 10 MDStV. Ergo: Finger weg von solchen Tricks.
Siechfred
echo $begrüßung;
Eine in einer Grafik versteckte E-Mail-Adresse genügt nicht den Anforderungen von § 6 TDG bzw. § 10 MDStV.
Da steht nur "leicht erkennbar". Das ist ziemlich schwammig und auslegbar. Gab es bereits einen Richter, der dieses "leicht erkennbar" präzisiert hat?
echo "$verabschiedung $name";
Tag dedlfix.
Da steht nur "leicht erkennbar".
Nene, wenn schon, dann vollständig:
„leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“
Das ist ziemlich schwammig und auslegbar.
In der Tat, das ist es.
Gab es bereits einen Richter, der dieses "leicht erkennbar" präzisiert hat?
Mir ist nichts bekannt, allerdings ist die herrschende Meinung, dass eine in einer Grafik versteckte E-Mail nicht ausreichend ist, es sei denn, die Information wird anderweitig angeboten, z.B. im Alternativtext. Etwas ausführlicher und differenzierter sehen es Gravenreuth und Kleinjung in JurPC Web-Dok. 273/2003, Abs. 21, restriktiver sieht es Dr. Stephan Ott (unter „Die Art der Anbringung“). Interessant in dem Zusammenhang sind auch die „Verhaltensregeln für den lauteren elektronischen Handel“ (dort Anhang, Teil 3: Verhaltensregeln).
Letztlich spricht m.E. mehr gegen die Angaben in einer Grafik als dafür, weshalb ich davon abraten würde, wenn mich jemand fragt. Aber mich fragt ja eh keiner ... ;-)
Siechfred
Hallo,
Letztlich spricht m.E. mehr gegen die Angaben in einer Grafik als dafür, weshalb ich davon abraten würde, wenn mich jemand fragt. Aber mich fragt ja eh keiner ... ;-)
Meiner Erfahrung nach spircht vieles gegen die textliche und parsebare Angabe der email. Der Gesetzgeber legt hier Wert auf schnelle elektronsiche Erreichbarkeit, die aber nicht mehr gegeben ist, wenn der Empänger gar nicht mehr erkennen kann, dass da jemand ernsthaft 'was von ihm will, weil nämlich nur eine echte mail auf ca. 6.000 Spams kommen (auf dieser speziellen Adresse). Bevor Du fragst: die Zahlen sind plausibel:
Da erhält jemand auf seiner email täglich 60-70 Spams und nur einmal im Quartal eine echte Rückfrage.
Die kann dann schon mal im Müll untergehen. Der Sinn, den der Gesetzgeber in der Bestimmung gesehen hat, ist also dahin.
LG
Chris
Tag Chris.
Meiner Erfahrung nach spircht vieles gegen die textliche und parsebare Angabe der email.
So, was in Bezug auf die aktuelle Diskussion genau?
Der Gesetzgeber legt hier Wert auf schnelle elektronsiche Erreichbarkeit,
Nein, die Anbieterkennung dient in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers bzw. dem Mitbewerber zur Durchsetzung berechtigter Interessen. Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass die von ihm geforderten Pflichtangaben für Jedermann erreichbar sind. Doch das sind sie bei Grafiken (m.E.) eben nicht.
die aber nicht mehr gegeben ist, wenn der Empänger gar nicht mehr erkennen kann, dass da jemand ernsthaft 'was von ihm will, weil nämlich nur eine echte mail auf ca. 6.000 Spams kommen (auf dieser speziellen Adresse). Bevor Du fragst: die Zahlen sind plausibel:
Dies ist ein internes Problem des Anbieters, das der Gesetzgeber nicht regeln wollte.
Der Sinn, den der Gesetzgeber in der Bestimmung gesehen hat, ist also dahin.
Nein, dahin wäre er (m.E.), wenn man sein Impressum oder Teile davon in einer Grafik versteckt. Und die Geschichte mit dem Alternativtext ist mit dem Schinken nach der Wurst geschmissen, denn eine E-Mail in einem Alternativtext ist für Spider genauso gut lesbar wie in jedem anderen HTML-Element auch.
Siechfred
Hallo Siechfred,
Nein, die Anbieterkennung dient in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers bzw. dem Mitbewerber zur Durchsetzung berechtigter Interessen. Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass die von ihm geforderten Pflichtangaben für Jedermann erreichbar sind. Doch das sind sie bei Grafiken (m.E.) eben nicht.
Bei Leuten ohne Internetzugang auch nicht, oder?
Heißt das jetzt, dass ein Anbieter allen potentiell betroffenen Leuten Internetzugang gewähren muss?
Ein 'normales' Auto ist auch nicht zum Schwimmen gedacht!
Es muss bei dieser Diskussion also auch endlich mal festgestellt werden, mit welchen Hilfsmitteln denn die Angaben erreichbar sein müssen. Allgemein geschäftsüblich sind Computer mit grafikfähigen Browsern. Außerdem gibt es Mindestanforderungen an den Benutzer.
LG
Chris
hi,
Nein, die Anbieterkennung dient in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers bzw. dem Mitbewerber zur Durchsetzung berechtigter Interessen. Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass die von ihm geforderten Pflichtangaben für Jedermann erreichbar sind. Doch das sind sie bei Grafiken (m.E.) eben nicht.
Bei Leuten ohne Internetzugang auch nicht, oder?
Die dürften aber auch recht selten den Drang verspüren, mit dir wegen deiner Webseite Kontakt aufzunehmen.
Ein 'normales' Auto ist auch nicht zum Schwimmen gedacht!
Autovergleiche werden besonders gern gewählt, und besonders gern sind sie auch vollkommen unpassend.
gruß,
wahsaga
hallo Wahsaga,
Bei Leuten ohne Internetzugang auch nicht, oder?
Die dürften aber auch recht selten den Drang verspüren, mit dir wegen deiner Webseite Kontakt aufzunehmen.
Da das hier alles nur Philosophie ist, baue ich nochmal ein Szenario auf:
Da hat (A) keinen Internetzugang.
Ein Freund bringt ihm einen Ausdruck der Webseite mit, auf der (A) als Arschloch tituliert wird uns auch den Ausdruck des Impressums.
Ist das nun relevant, ob die emailadresse dort als Text oder als Grafik steht? Relevanter dürfte es sein, dass sie durch einfachen Augenschein als "Klartext" _erkennbar_ bleibt, und sich nicht hinter "email" versteckt.
Müsste das nicht sowieso email-Name heißen? Es gibt doch eigentlich gar keine emailadressen, außer vielleicht 'recipient@192.168.1.1', oder so ähnlich.
LG
Chris
hi,
Da hat (A) keinen Internetzugang.
Ein Freund bringt ihm einen Ausdruck der Webseite mit, auf der (A) als Arschloch tituliert wird uns auch den Ausdruck des Impressums.Ist das nun relevant, ob die emailadresse dort als Text oder als Grafik steht?
Wenn der Client von Freund von (A) keine Bilder anzeigen würde, wäre jetzt auch in diesem Ausdruck keine Mmailadresse vorhanden.
gruß,
wahsaga
Rehi,
Ist das nun relevant, ob die emailadresse dort als Text oder als Grafik steht?
Wenn der Client von Freund von (A) keine Bilder anzeigen würde, wäre jetzt auch in diesem Ausdruck keine Mmailadresse vorhanden.
Da kannst Du mal sehen, wie kompliziert das Ganze ist *gg*
Nun stell Dir mal vor, jemand würde den textlich übermittelen Emailnamen mit CSS so formatieren, dass er beim Druck nicht mitgedruckt wird und dass man auch nicht draufklicken kann (also kein mailto:).
Ist das noch erlaubt?
LG
Chris
hi,
Nun stell Dir mal vor, jemand würde den textlich übermittelen Emailnamen mit CSS so formatieren, dass er beim Druck nicht mitgedruckt wird und dass man auch nicht draufklicken kann (also kein mailto:).
Warum sollte jemand das tun?
Ist das noch erlaubt?
Mir über solche theoretischen Konstrukte den Kopf zu zerbrechen, habe ich wenig Lust - das soll im Zweifelsfalle gerne ein Gericht entscheiden. Etwaige Konsequenzen soll dann der Betreffende tragen, dem es sinnvoll erschien, rechtliche Grauzonen auf diese Weise ausloten zu wollen ...
gruß,
wahsaga
Nochmal Hallo,
Mir über solche theoretischen Konstrukte den Kopf zu zerbrechen, habe ich wenig Lust - das soll im Zweifelsfalle gerne ein Gericht entscheiden. Etwaige Konsequenzen soll dann der Betreffende tragen, dem es sinnvoll erschien, rechtliche Grauzonen auf diese Weise ausloten zu wollen ...
Schade! Ich wollte nämlich noch fragen, welcher Browser für die Betrachtung der Webseiten vorgeschrieben ist.
Ist W3C-konfomität schon Bestandteil des Deutschen Rechts geworden?
LG
Chris
hi,
Schade! Ich wollte nämlich noch fragen, welcher Browser für die Betrachtung der Webseiten vorgeschrieben ist.
Zum Glück keiner.
Ist W3C-konfomität schon Bestandteil des Deutschen Rechts geworden?
Leider nein :-)
Aber Barrierearmut wird bzw. teilweise ist es schon für Auftritte von öffentlichen Institutionen.
Und eine Information, die ausschließlich als Inhalt eines Bildes bereitgestellt wird, dürfte schon eine Barriere darstellen.
gruß,
wahsaga
Hallo wahsaga,
Schade! Ich wollte nämlich noch fragen, welcher Browser für die Betrachtung der Webseiten vorgeschrieben ist.
Zum Glück keiner.
War ja auch 'ne Fangfrage ;-)
Ist W3C-konfomität schon Bestandteil des Deutschen Rechts geworden?
Leider nein :-)
Dann dürfte der M$-Browser auch nicht mehr benutzt werden. (qed)
LG
Chris
Hallo,
Ist W3C-konfomität schon Bestandteil des Deutschen Rechts geworden?
Leider nein :-)
Sicher? In der Anlage zur BITV heißt es wörtlich:
"Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden."
Für die zugrundeliegenden Spezifikationen ist das W3C zuständig, also haben wir hier indirekt die Forderung nach W3C-Konformität doch schon in deutschem Recht verankert. Wer hätte das gedacht? :-)
So long,
Martin
Hallo,
[...]
Für die zugrundeliegenden Spezifikationen ist das W3C zuständig,
[...]
Wer sagt das?
Ist HTML patentiert?
Außerdem wäre dann sicher erstmal das CERN zuständig.
Und wo steht, dass man den Sprachumfang nicht erweitern darf?
LG
Chris
Hi,
Ist HTML patentiert?
AFAIK nein, aber standardisiert.
Außerdem wäre dann sicher erstmal das CERN zuständig.
Unsinn. Die Pioniere der Elektrizität haben heute auch nichts mehr zu sagen, wenn es um Vorschriften und Standards der Elektroinstallation geht.
Und wo steht, dass man den Sprachumfang nicht erweitern darf?
Darfst du. Aber dann ist es eben nicht mehr dieselbe Sprache bzw. dieselbe Version der Sprache, und darf konsequenterweise nicht mehr genauso genannt werden.
Ciao,
Martin
Tag Chris.
Bei Leuten ohne Internetzugang auch nicht, oder?
Die werden nicht in die Verlegenheit kommen, die Anbieterdaten einer Webseite zu suchen. Sie werden im Katalogimpressum nachsehen.
Es muss bei dieser Diskussion also auch endlich mal festgestellt werden, mit welchen Hilfsmitteln denn die Angaben erreichbar sein müssen.
Nein, es muss sich endlich mal in den Köpfen der Webseitenbetreiber festsetzen, *für wen* die Angaben gemacht werden: Für jeden, der jede wie auch immer geartete Möglichkeit hat, die in Rede stehende Webseite zu betrachten, egal ob mit PC, Mac, Handheld oder Handy, egal, ob mit IE, Lynx oder Screenreader, egal ob gesund, sehbehindert oder blind. Sie machen die Anbieterkennung eben nicht wegen des „Schreckgespenstes Abmahnung“, sondern genau aus den Gründen, die ich genannt habe. Ich finde es schlimm genug, dass es eines Gesetzes bedarf, um Anbieter zu dem zu verdonnern, was bei Printmedien schon Jahrzehnte Usus ist. Dass dabei das oder andere Land (ich denke da bspw. an Österreich) weit über's Ziel hinausgeschossen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Außerdem gibt es Mindestanforderungen an den Benutzer.
Diese Aussage ist diskriminierend.
Siechfred
Hallo!
Ich finde es schlimm genug, dass es eines Gesetzes bedarf, um Anbieter zu dem zu verdonnern, was bei Printmedien schon Jahrzehnte Usus ist. Dass dabei das oder andere Land (ich denke da bspw. an Österreich) weit über's Ziel hinausgeschossen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Wo ist die österr. Gesetzgebung über Ziel geschossen, was dieses Thema betrifft?
mfg
frafu
Tag FraFu.
Wo ist die österr. Gesetzgebung über Ziel geschossen, was dieses Thema betrifft?
Schau dir diesen Archivthread an.
Siechfred
Hallo!
Wenn die ganze Seite nur aus Bildern besteht, kann sie der Besucher auch nicht sehen oder hören. Dann hat er eben eine unzureichende technsiche Ausstattung.
Na dann sag dass mal einem Blinden, dass er eine unzureichende technische Ausstattung hat.
mfg
frafu
Hallo,
Wenn die ganze Seite nur aus Bildern besteht, kann sie der Besucher auch nicht sehen oder hören. Dann hat er eben eine unzureichende technsiche Ausstattung.
Na dann sag dass mal einem Blinden, dass er eine unzureichende technische Ausstattung hat.
... ja, oder einem Analphabeten. Dem werden die Bilder lieber sein ;-)
LG
Chris
Hallo
... ja, oder einem Analphabeten. Dem werden die Bilder lieber sein ;-)
Dem Analphabeten sind Bilder, die Texte darstellen, lieber, als die gleichen Texte als purer Text?
Sehr merkwürdig, deine Einstellung. Besonders das hier völlig deplatzierte Emoticon.
Tschö, Auge
hi,
kannst Du das bitte mal erklären?
Viel erklärungsbedürftiger fand ich den ersten Teil:
Völlig legal!
Entschuldige bitte sehr meine Undeutlichkeit: selbstverständlich meinte ich "legitim"...
da wird dir niemand was anhängen (wollen)...
anhängen = (umgangssprachlich) "rechtlich belangen"
Vor allem: Wie sollen Besucher mit nicht-grafikfähigen Browsern oder nicht-sehende Besucher da die Adresse finden?
"nicht grafikfähiger Browser?" - wo gibts denn sowas :-)
"nicht sehende" - Tja... Barrierefreiheit vs. "Spamopfer werden"... vllt ne Telefonnumer auf die Website?
gruß,
wahsaga
Hallo Malte,
dann nicht vergessen: das bild NICHT verlinken... bringt sonst nämlich nix, da die robots den source parsen und dann ein "mailto:" finden. deine mailadresse würde also doch indexiert werden.
kannst Du das bitte mal erklären? Das verstehe ich nicht.
<a href="page2024.php"><img src="grafik2034" alt="" /></a>
wo können die Suchmaschinen da ein mailto: sehen?
LG
Chris
Frage war: "Ich möchte gerne in meinem Impressum etwas den Spam-Robotern vorbeugen und meine Email mit einem Bild darstellen.
Weiss jemand ob das legitim ist, oder muss die Adresse via copy/past benutzbar sein?"
Was also hat das mit "irgendeinem" Link zu tun? Selbst wenn die E-Mailadresse nicht verlinkt ist kann man ja nach dem @ parsen bzw. dem dazugehörigen Unicode.
hi,
Was also hat das mit "irgendeinem" Link zu tun?
Sag du's uns - von dir kam die Aussage, dass das Bild dabei "nicht verlinkt" sein sollte.
Und Chris hat daraufhin ein kurzes Beispiel genannt, wo das Bild doch "verlinkt" war - und wollte wissen, wo du und irgendwelche Spider da irgendein "mailto:" finden können (w|s)ollten.
gruß,
wahsaga
hi,
Und Chris hat daraufhin ein kurzes Beispiel genannt, wo das Bild doch "verlinkt" war - und wollte wissen, wo du und irgendwelche Spider da irgendein "mailto:" finden können (w|s)ollten.
gar nicht (zum Glück). Was ich meinte war:
<a href="mailto:meineadresse@gmx.de"><img src="email_als_img.gif"></a>
das bringt nix -> mailto ist sichtbar... deswegen einfach nur:
<img src="email_als_img.gif">
dann muss der visitor die adresse zwar von Hand eingeben, aber dafür findet der spider auch nix.
Kann man das denn nicht so lösen, dass man dann eben die email in etwa so schreibt:
<div>email</div><div>@</div><div>host.de</div>
Oder wird das auch von Spidern erkannt?
Ansonsten würde ich halt nur das @ als Bild machen und dieses @-Bild dann mit dem Alt-Text '@' belegen was beim vorlesen den blinden dann die tatsächliche email ausgeben würde, oder?
ciao
hi,
Kann man das denn nicht so lösen, dass man dann eben die email in etwa so schreibt:
<div>email</div><div>@</div><div>example.com</div>
Oder wird das auch von Spidern erkannt?
Es brauchen nur die Tags "herausgekürzt" zu werden, und schon bleibt nur noch email@example.com übrig.
Das kann dein Browser, wenn er obiges darstellen soll - also warum sollte irgendein anderer Client es nicht können?
(Wie du siehst, habe ich deine Beispiel-EMailadresse durch eine der Beispieldomain example.com ersetzt.
Es gibt keinen Grund, dem Inhaber von host.de ggf. zusätzlichen Spam zuzumuten, in dem du hier fiktive EMailadressen seiner Domain postest. Die Domains example.com/.net/.org sind extra für Beispiele wie u.a. solche gedacht.)
Ansonsten würde ich halt nur das @ als Bild machen und dieses @-Bild dann mit dem Alt-Text '@' belegen was beim vorlesen den blinden dann die tatsächliche email ausgeben würde, oder?
Auch in Alternativtexten zu suchen, wird für einen Spider nicht schwieriger sein, als für einen Browser. Und beim finden eines @ die Teile davor/dahinter anzufügen, wohl auch nicht.
gruß,
wahsaga
Hi wahsaga,
Auch in Alternativtexten zu suchen, wird für einen Spider nicht schwieriger sein, als für einen Browser. Und beim finden eines @ die Teile davor/dahinter anzufügen, wohl auch nicht.
Trotzdem - welchen „Mehrgewinn” bietet diese u.U. doch erhebliche Mehrarbeit einem Spider? Wohl kaum einen, weil nicht allzu viele Leute solche Methoden sich ausdenken. Gegenmaßnamen für Spam & Co sind immer solange wirksam, wie sie nicht von zu vielen Leuten genutzt werden - das ist auch IHMO der Grund, weshalb man nie eine dauerhaft greifende Methoden finden wird, um E-Mail Adressen vor Spidern zu verstecken.
MfG, Dennis.
Hallo Dennis,
Trotzdem - welchen „Mehrgewinn” bietet diese u.U. doch erhebliche Mehrarbeit einem Spider? Wohl kaum einen, weil nicht allzu viele Leute solche Methoden sich ausdenken.
Du hast in so fern recht, als Spammer wohl keinen großen Aufwand betreiben werden, so lang das nicht notwendig ist.
Nur ist Markup sowieso eher unwichtig, wenn man nach E-Mailadressen sucht. Es ist also gut möglich, dass sie alle Tags rauswerfen und dann im Text nach typischen Mustern suchen.
Grüße
Daniel