Tag Chris.
Meiner Erfahrung nach spircht vieles gegen die textliche und parsebare Angabe der email.
So, was in Bezug auf die aktuelle Diskussion genau?
Der Gesetzgeber legt hier Wert auf schnelle elektronsiche Erreichbarkeit,
Nein, die Anbieterkennung dient in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers bzw. dem Mitbewerber zur Durchsetzung berechtigter Interessen. Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass die von ihm geforderten Pflichtangaben für Jedermann erreichbar sind. Doch das sind sie bei Grafiken (m.E.) eben nicht.
die aber nicht mehr gegeben ist, wenn der Empänger gar nicht mehr erkennen kann, dass da jemand ernsthaft 'was von ihm will, weil nämlich nur eine echte mail auf ca. 6.000 Spams kommen (auf dieser speziellen Adresse). Bevor Du fragst: die Zahlen sind plausibel:
Dies ist ein internes Problem des Anbieters, das der Gesetzgeber nicht regeln wollte.
Der Sinn, den der Gesetzgeber in der Bestimmung gesehen hat, ist also dahin.
Nein, dahin wäre er (m.E.), wenn man sein Impressum oder Teile davon in einer Grafik versteckt. Und die Geschichte mit dem Alternativtext ist mit dem Schinken nach der Wurst geschmissen, denn eine E-Mail in einem Alternativtext ist für Spider genauso gut lesbar wie in jedem anderen HTML-Element auch.
Siechfred