Chris: Verstecken von Pflichtangaben nach TDG/MDStV in Grafiken

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Hallo Siechfred,

Nein, die Anbieterkennung dient in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers bzw. dem Mitbewerber zur Durchsetzung berechtigter Interessen. Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass die von ihm geforderten Pflichtangaben für Jedermann erreichbar sind. Doch das sind sie bei Grafiken (m.E.) eben nicht.

Bei Leuten ohne Internetzugang auch nicht, oder?

Heißt das jetzt, dass ein Anbieter allen potentiell betroffenen Leuten Internetzugang gewähren muss?

Ein 'normales' Auto ist auch nicht zum Schwimmen gedacht!

Es muss bei dieser Diskussion also auch endlich mal festgestellt werden, mit welchen Hilfsmitteln denn die Angaben erreichbar sein müssen. Allgemein geschäftsüblich sind Computer mit grafikfähigen Browsern. Außerdem gibt es Mindestanforderungen an den Benutzer.

LG
Chris