Siechfred: Verstecken von Pflichtangaben nach TDG/MDStV in Grafiken

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Tag Chris.

Bei Leuten ohne Internetzugang auch nicht, oder?

Die werden nicht in die Verlegenheit kommen, die Anbieterdaten einer Webseite zu suchen. Sie werden im Katalogimpressum nachsehen.

Es muss bei dieser Diskussion also auch endlich mal festgestellt werden, mit welchen Hilfsmitteln denn die Angaben erreichbar sein müssen.

Nein, es muss sich endlich mal in den Köpfen der Webseitenbetreiber festsetzen, *für wen* die Angaben gemacht werden: Für jeden, der jede wie auch immer geartete Möglichkeit hat, die in Rede stehende Webseite zu betrachten, egal ob mit PC, Mac, Handheld oder Handy, egal, ob mit IE, Lynx oder Screenreader, egal ob gesund, sehbehindert oder blind. Sie machen die Anbieterkennung eben nicht wegen des „Schreckgespenstes Abmahnung“, sondern genau aus den Gründen, die ich genannt habe. Ich finde es schlimm genug, dass es eines Gesetzes bedarf, um Anbieter zu dem zu verdonnern, was bei Printmedien schon Jahrzehnte Usus ist. Dass dabei das oder andere Land (ich denke da bspw. an Österreich) weit über's Ziel hinausgeschossen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Außerdem gibt es Mindestanforderungen an den Benutzer.

Diese Aussage ist diskriminierend.

Siechfred