a) richterliche Entscheidungen keine "Zensur" sind und
b) Man gut daran tut, sich an gerichtliche Unterlassungsverpflichtungen zu halten, d.h z.B. das LG Frankfurt a.M. in Vergangenheit sehr schnell Ordnungsgelder von € 5.000,- verhängte.
Aktuelles Beispiel: http://www.it-schule.de/nachricht_zeigen.php?id=195&start=1&bereich_id=2
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)