Gravenreuth: Gewisse "Gutmenschen" können es wohl nicht begreifen, dass ...

a) richterliche Entscheidungen keine "Zensur" sind und
b) Man gut daran tut, sich an gerichtliche Unterlassungsverpflichtungen zu halten, d.h z.B. das LG Frankfurt a.M. in Vergangenheit sehr schnell Ordnungsgelder von € 5.000,- verhängte.
Aktuelles Beispiel: http://www.it-schule.de/nachricht_zeigen.php?id=195&start=1&bereich_id=2

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

  1. c) ...sie eine Sache auch einfach auf sich beruhen lassen könnten.

    1. c) ...sie eine Sache auch einfach auf sich beruhen lassen könnten.

      Genau dass erfolgte nach der Zustellung der beiden Einstweiligen Verfügungen nicht, man wiederholte sogar das, was die Gerichte untersagt hatten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. Hallo Günter,

        Genau dass erfolgte nach der Zustellung der beiden Einstweiligen Verfügungen nicht, man wiederholte sogar das, was die Gerichte untersagt hatten.

        Und wo siehst du darin einein Unterschied zu deinem Verhalten?

        Grüße
        Thomas

        1. Hi,

          Und wo siehst du darin einein Unterschied zu deinem Verhalten?

          Der Unterschied ist, das ein Anwalt die Rechtslage kennt, und somit mit vollem Vorsatz gegen eine gerichtliche Anordnung verstösst, wärend "Laien" durchaus unwissenheit "vorgeworfen" werden kann.

          Was jetzt verwerflicher ist, kann jeder für sich selbst entscheiden ;)

      2. Moin!

        Genau dass erfolgte nach der Zustellung der beiden Einstweiligen Verfügungen nicht, man wiederholte sogar das, was die Gerichte untersagt hatten.

        Meinen Sie. Ich vermute, mit dieser Meinung stehen Sie ziemlich allein da. Lassen Sie es doch bitte darauf ankommen, Herr Jurist!

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
  2. lieber fastix!

    » http://www.it-schule.de/nachricht_zeigen.php?id=195&start=1&bereich_id=2

    deine malerei auf dem beanstandeten bild hat nichts genützt. selbst jetzt erkenne ich ich ihn noch eindeutig:
    das ist D A G O B E R T !! ;-)

    freundl. Grüsse aus Berlin, Raik

    PS: eventuell könnte es noch die frau sein, die bei und die treppe fegt.

    --
    Der IE ist wichtig. Man benötigt ihn, um sich einen Browser zu besorgen.
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  3. Sehr geehrter Herr Gravenreuth,

    Aktuelles Beispiel: http://www.it-schule.de/nachricht_zeigen.php?id=195&start=1&bereich_id=2

    es spricht für sie, dass sie ihren ehemaligen Kompagnon auch nach seinem Abrutschen ins kriminelle Milieu nicht einfach fallen lassen, sondern sich weiterhin auch für seine Rechte einsetzen.
    Meine Hochachtung!

    gruß,
    wahsaga

    --
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    1. Hallo.

      es spricht für sie, dass sie ihren ehemaligen Kompagnon auch nach seinem Abrutschen ins kriminelle Milieu nicht einfach fallen lassen, sondern sich weiterhin auch für seine Rechte einsetzen.

      "Abrutschen" bezeichnet aber die andere Richtung.
      MfG, at

  4. Musst du eigentlich immer deine subjektiven Privatkrieg-Meldungen hierher ins Forum brigen? Allmählich fällt es mir schon auf, dass du immer gegen irgend jemanden, z.B. auch gegen heise, hier hussen musst.

    Markus.

    1. Musst du eigentlich immer deine subjektiven Privatkrieg-Meldungen hierher ins Forum brigen? Allmählich fällt es mir schon auf, dass du immer gegen irgend jemanden, z.B. auch gegen heise, hier hussen musst.

      Ist doch logisch. Wenn ein Mensch von niemanden geliebt wird und Tag und   Nacht nur verachtung erfährt, muss er sich irgendwo ausweinen. Und da ist eine Reaktion wie "Du hast mir mein Schäufelchen geklaut" auch verständlich.

      Ein Glück, das ich auf niemanden direkten Bezug genommen hab, sonst würde ich mir jetzt eine Abmahnung einfangen :D

    2. Hi,

      dass du immer gegen irgend jemanden, z.B. auch gegen heise, hier hussen musst.

      sorry, aber was heißt "hussen"? Ich dachte immer, "Hussen" seien diese langen Stoffüberzüge für Sitzmöbel. Als Verb ist es mir noch nicht untergekommen. (Das möchte ich jetzt wirklich wissen.)

      Schönen Sonntag noch!
      O'Brien

      --
      Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
      1. Hallo,

        sorry, aber was heißt "hussen"?

        Ist wohl ein österreichischer Ausdruck für aufhetzen oder aufwiegeln. Dachte es sei "deutsch" :)

        Markus.

      2. Hallo O'Brien,

        sorry, aber was heißt "hussen"? Ich dachte immer, "Hussen" seien diese langen Stoffüberzüge für Sitzmöbel. Als Verb ist es mir noch nicht untergekommen. (Das möchte ich jetzt wirklich wissen.)

        ist österreichisch und düfte auf Johann Hus (Huss) Bezug nehmen, der die katholischen Habsburger geärgert hat, der Gutmensch ;-)

        Beste Grüsse
        Richard

      3. Hi,

        vielen Dank für die Antworten. Man lernt hier eben doch viel mehr als nur HTML :)

        Schönen Sonntag noch!
        O'Brien

        --
        Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
  5. Moin!

    a) richterliche Entscheidungen keine "Zensur" sind und
    b) Man gut daran tut, sich an gerichtliche Unterlassungsverpflichtungen zu halten, d.h z.B. das LG

    Ich weiss gar nicht, was Sie von mir wollen, Herr Anwalt. Scheinbar haben Sie Halluzinationen, denn Sie sehen Dinge, die nicht vorhanden sind. Im übrigen danke ich Ihnen dafür, dass _Sie_ für die Verbreitung des Artikels sorgen, indem _Sie_ _selbst_ dessen Adresse nennen. Machen Sie das doch bitte an vielen Stellen. Sie können ihre zahnlosen und folglich leeren Drohungen dabei unterlassen oder nicht: Meines Ermessens sorgt eine Klagedrohung oder Abmahnung Ihrerseits mittlerweile eher zu einer Steigerung des Ansehens der von Ihnen bedachten Person. Auch dafür danke ich Ihnen, denn bessere Presse kann man kaum noch bekommen.

    MSG (Mit sportlichen Grüßen)

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
  6. Moin!

    Ich habe Ihnen für zwei Dinge zu danken:

    1. Sie demonstrieren hier augenscheinlich, dass Sie das Rechtssystem aktuell dazu ausnutzen, einen Kleinkrieg gegen mich zu führen.

    2. Wenn Sie wirklich im Interesse Ihres Mandanten handeln würden und der Mandant sich in seinem Ansehen durch die Wiedergabe des Bildes so gestört fühlt, dann würden Sie sicher alles dafür unternehmen, dass der von Ihnen genannte Artikel unentdeckt bleibt. Sie machen jedoch das Gegenteil.

    Aus 1) folgt: Ich werde vor Gericht argumentieren, dass Ihre Abmahnungen und Klagen rechtsmissbräuchlich sind. Sie helfen mir dabei.

    Aus 2) folgt entweder:

    a) Sie sind ein womöglich ein schlechter Anwalt, der hier die Interessen des Mandanten nicht wahrt. Sind Sie unter diesen Umständen überhaupt noch "Anwalt"? Vielleicht sollte ich Sie nur noch "Jurist" nennen.

    oder:

    b) Ihr Mandant schützt ein womöglich angebliches Interesse an einer Untersagung der Veröffentlichung des Bildes nur vor.

    Sehen Sie andere Möglichkeiten? Ich nicht.

    Aus a) und b) folgt:

    Ihre Klagen und Abmahnungen sind in der rechtsmissbräuchlichen und folglich rechtswidrigen Absicht erfolgt, meine sehr wohl von Art. 5 GG geschützte Berichterstattung über Ihre Clientel und die Ihres Mandanten Syndikus als auch über Sie und Ihren ehemaligen Kanzleigenossen selbst zu unterdrücken.

    Sowohl a) als auch b) bestärken ferner meine Erkenntnis, dass Sie bei den Abmahnungen gar nicht in meinem anzunehmenden Interesse als "Handelnder ohne Auftrag" agieren und auch nie die Absicht hatten, dies so zu tun, wie es das Gesetz vorschreibt. Ich lehne folglich die Bezahlung Ihrer folglich auch unter diesem Aspekt als rechtswidrigen erkannten Kostennoten begründet ab, denn Sie wollen mir offensichtlich schaden- und Sie missbrauchen nach meinem Ermessen und meiner Meinung hierzu das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Ihre Sonderstellung als zugelassener Anwalt.

    Ich nehme Ihren Artikel also a) zu den Beweismitteln und darf b) äußern, dass Sie mit der Veröffentlichung keineswegs eine Glanzleistung abgeliefert haben. Die daraus zu ziehenden Schlüsse über Ihre Person und Ihre Eignung für eine eventuelle Beauftragung überlasse ich dem sicher verständigem Publikum.

    Ob Ihr Artikel eine Nötigung nach STGB darstellt werde ich prüfen und nach Erkenntnislage handeln.

    Guten Tag, Herr Jurist!

    fastix®

    P.S. Alles, was Sie hier und an dritter Stelle sagen, schreiben oder sonstwie äußern kann und wird von mir vor Gericht gegen Sie verwendet werden.

    Ich habe mir erlaubt, zwischenzeitlich auch Ihren Antrag an das LG Frankfurt zu bewerten.

    1. Lieber Herr Reinholz,

      P.S. Alles, was Sie hier und an dritter Stelle sagen, schreiben
      oder sonstwie äußern kann und wird von mir vor Gericht gegen Sie
      verwendet werden.

      Das ist sehr aufschlußreich. Sie wissen sicher, dass das auch für Sie gilt? Ihren Beiträgen kann man ja deutlich entnehmen, wes Geistes Kind Sie sind. Für die Richter, die sie zu be-urteil-en haben, ist das sicher sehr interessant.

      [Ich habe mir erlaubt,
      zwischenzeitlich auch Ihren Antrag an das LG Frankfurt zu
      bewerten.](http://www.it-schule.de/nachricht_zeigen.php?
      id=201&start=1&bereich_id=2)

      Nett ;-)

      Ich habe mal ein bisschen in meine Kristallkugel geschaut - und folgendes gesehen:

      An einem recht kühlen Januartag werden sie sich voller Siegestaumel in den ICE nach Frankfurt setzen und glauben, dort Ihren großen Auftritt zu haben. Sie werden Platz nehmen im alt-ehrwürdigen Gebäude B des Landgerichts, aus Ihrer Sicht rechts vor der Richterbank, neben der Tür. Vor Ihnen, auf einem kleinen Podest, sitzt die Pressekammer des LG Frankfurt. Der schon etwas ergraute Herr Vorsitzende wird mit klarer, fester Stimme in souveräner Weise in den Sach- und Streitstand einführen und Darlegen, weshalb Sie glauben, zu Unrecht mit einer einstweiligen Verfügung behelligt worden zu sein. Ihr bekannt friedlich-dümmliches Grinsen wird immer breiter, denn augenscheinlich haben Sie Gehör gefunden vor Justizia, der Blinden, der Sie die Augen öffnen konnten.

      Was folgt, ist der Moment des Jähen erwachsens, wenn der Herr Vorsitzende Ihnen klarmachen wird, dass alles, aber ausnahmslos alles, was sie an "Argumenten" vorgebracht haben, irrelevant, vollkommen irrelevant ist und wenn er Ihnen raten wird, den Widerspruch zurück zu nehmen.

      Sicher, das werden Sie nicht tun, Ihr Anwalt - einer, der Ihre Sprache spricht, sonst wäre er nicht Ihr Anwalt - wird das vortragen, was vorzubeten Sie ihn beauftragt haben.

      Die Kammer wird feststellen, dass die Güteverhandlung gescheitert ist und der Herr Vorsitzende wird zu Protokoll diktieren, dass der Sach- und Streitstand mit den Parteien nach Eintritt in die mündliche Verhandlung erörtert wurde und sodann die Anträge zu Protokoll nehmen: Der Verfügungsklägervertreter wird beantragen, die einstwweilige Verfügung aufrecht zu erhalten, während Sie beantragen lassen werden, die einstweilige Verfügung aufzuheben und den Antrag auf Erlaß einer solchen zurückzuweisen.

      Mit dem Hinweis, dass ein Urteil am Schluß der Sitzung ergeht, wird sich die Kammer in die Mittagspause verabschieden. Danach, wenn Sie schon wieder auf dem Weg zum Bahnhof sind, wird die Sache erneut aufgerufen werden und die Kammer wird Verkünden - im Namen des Volkes, nicht im Namen der Gutmenschen - "Die einstweilige Verfühung vom *** wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Eilverfahrens zu tragen."

      Von Ihrem Glück erfahren Sie freilich erst Tage später. Vielleicht ist Ihr Anwalt ja so pfiffig und fragt die Entscheidung am Tag darauf bei der Geschäftsstelle ab.

      Sie werden sich nun endgltig verfolgt fühlen. Dieselbe Kammer, die es für zulässig erklärt hat, einen Menschen als Dialer-Parasiten zu bezeichnen, verhängt Ihnen - IHNEN! - einen Maulkorb. Das kann, nein, das darf nicht sein.

      Nun, wohlan, gehen Sie in Berufung, der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt wartet schon. Er wird tun, was schnell und rationell ist, und Ihre Berufung nach § 522 II ZPO verwerfen. Schade, ich hätte den beteiligten Anwälten eine weitere Terminsgebühr gegönnt, aber Berufungsgerichte denken an sich, nicht an die Anwälte. Und die Aussicht, Sie in einem der klimatisierten Verhandlungssäle ertrageb zu müssen, dürfte beim Senat die Bereitschaft, Ihre Berufung durch Beschluß zu verwerfen, noch verstärken.

      Am Ende des Tages werden Sie den Rest an Glauben in das Justizsystem dieses Landes endgültig verloren haben. Jenen Glauben, der heute ein bisschen gefestigt wurde durch die von Ihnen beklatschte Parasiten-Entscheidung.

      Soweit, so gut. Traurig nur, dass Sie selbst dann noch nicht begriffen haben werden, warum das, was Sie da veranstaltet haben, unzulässig war und Ihnen daher gerichtlich verboten worden ist.

      Im Übrigen: Der unaussprechliche Pionier hat in Ihnen einen würdigen Nachfolger gefunden. Vielleicht sollten Sie zuvor noch das LG Frankfurt abmahnen?

      Herzlichst,
         /DSSM1

      1. Moin!

        Ich habe mal ein bisschen in meine Kristallkugel geschaut - und folgendes gesehen:

        [...]

        Das nächste mal vorher putzen!

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
  7. Hallo,

    auch Sie möchte ich bitten, ihren privaten Rechtskrieg in Zukunft nicht in diesem Forum auszuleben, sondern dies woanders im Web zu tun. Ein Weblog/Tagebuch auf Ihrer Webseite würde sich anbieten.

    Tim

    1. Moin!

      auch Sie möchte ich bitten, ihren privaten Rechtskrieg in Zukunft nicht in diesem Forum auszuleben, sondern dies woanders im Web zu tun. Ein Weblog/Tagebuch auf Ihrer Webseite würde sich anbieten.

      Ja, Danke. Ich habe v. Gravenreuth bereits unmittelbar nach Eingang seiner Abmahnungen angeboten, seine Gegendarstellung(en) an gleicher Stelle zu veröffentlichen. Er hat darauf bisher nicht reagiert.

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix®

      --
      Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
      1. Moin!

        Teil 1:

        Prozesstermin in der Sache Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung ist der Donnerstag, 1.12.2005 14:00 im Sitzungssaal B 815 Justizgebäude Pacellistr. 5. Es geht darum, dass Günter Freiherr von Gravenreuth, geborerener Dörr, nicht "Rechts"anwalt genannt werden will, und ob ich das so vorgenommen habe- und auch darüber, ob er sich zu Recht beklagt, dass ich ihm angeblich und angeblich unberechtigt die Eigenschaft abspreche ein "Organ der Rechtspflege" zu sein.

        Schade, dass die Gerichte nicht abends tagen. Ich bin mir sicher, diese Veranstaltung fände eine Menge interessierter Zuschauer. Bitte daran denken, dass beim Eintritt in das Gericht eine Sicherheitsüberprüfung stattfindet.

        Wird sportlich. Ein Vergleich kommt meinerseits wohl nicht in Frage.

        MSBG (Mit siegesbewusstem Grinsen)

        fastix®

        --
        1. Hi,

          Prozesstermin in der Sache Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung ist der Donnerstag, 1.12.2005 14:00 im Sitzungssaal B 815 Justizgebäude Pacellistr. 5.

          Wußte gar nicht, daß es in New York eine Pacellistraße gibt.
          Oder ist das gar nicht in New York?

          cu,
          Andreas

          --
          Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
          Schreinerei Waechter
          Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
          1. Moin!

            Wußte gar nicht, daß es in New York eine Pacellistraße gibt.
            Oder ist das gar nicht in New York?

            Pardon!  Wie es aus meiner Sicht aussieht möchte FvG mir eine hübsche ICE- Fahrt nach München finanzieren.

            MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

            fastix®

            --
            Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
      2. Hallo fastix®,

        auch Sie möchte ich bitten, ihren privaten Rechtskrieg in Zukunft nicht in diesem Forum auszuleben, sondern dies woanders im Web zu tun.

        Ja, Danke.

        Du hast Tim nicht verstanden. Diese höflich als Bitte formulierte Aufforderung gilt auch für dich.

        Hier ist nicht die passende Plattform für spießbürgerliche Kleinkriege und ich sehe keinen Grund, der gegen eine Löschung aller Nachrichten spräche, die sich darauf beziehen. Wenn ihr ein Problem miteinander habt, tragt es bitte untereinander aus, aber nicht hier.

        Grüße
         Roland

        1. 你好 Orlando,

          auch Sie möchte ich bitten, ihren privaten Rechtskrieg in Zukunft
          nicht in diesem Forum auszuleben, sondern dies woanders im Web zu tun.

          Ja, Danke.

          Du hast Tim nicht verstanden. Diese höflich als Bitte formulierte
          Aufforderung gilt auch für dich.
          […]

          Danke, dass du das mal sagst. Gilt IMHO absolut auch für
          https://forum.selfhtml.org/?t=118296&m=758207. Ich bin kurz
          davor, fastix auf die Blacklist zu setzen.

          再见,
           克里斯蒂安

          --
          Herbst. | (X)Emacs: buffer-cycle.el
          Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern.
          http://wwwtech.de/