/DSSM1: Lieber Herr Reinholz!

Beitrag lesen

Lieber Herr Reinholz,

P.S. Alles, was Sie hier und an dritter Stelle sagen, schreiben
oder sonstwie äußern kann und wird von mir vor Gericht gegen Sie
verwendet werden.

Das ist sehr aufschlußreich. Sie wissen sicher, dass das auch für Sie gilt? Ihren Beiträgen kann man ja deutlich entnehmen, wes Geistes Kind Sie sind. Für die Richter, die sie zu be-urteil-en haben, ist das sicher sehr interessant.

[Ich habe mir erlaubt,
zwischenzeitlich auch Ihren Antrag an das LG Frankfurt zu
bewerten.](http://www.it-schule.de/nachricht_zeigen.php?
id=201&start=1&bereich_id=2)

Nett ;-)

Ich habe mal ein bisschen in meine Kristallkugel geschaut - und folgendes gesehen:

An einem recht kühlen Januartag werden sie sich voller Siegestaumel in den ICE nach Frankfurt setzen und glauben, dort Ihren großen Auftritt zu haben. Sie werden Platz nehmen im alt-ehrwürdigen Gebäude B des Landgerichts, aus Ihrer Sicht rechts vor der Richterbank, neben der Tür. Vor Ihnen, auf einem kleinen Podest, sitzt die Pressekammer des LG Frankfurt. Der schon etwas ergraute Herr Vorsitzende wird mit klarer, fester Stimme in souveräner Weise in den Sach- und Streitstand einführen und Darlegen, weshalb Sie glauben, zu Unrecht mit einer einstweiligen Verfügung behelligt worden zu sein. Ihr bekannt friedlich-dümmliches Grinsen wird immer breiter, denn augenscheinlich haben Sie Gehör gefunden vor Justizia, der Blinden, der Sie die Augen öffnen konnten.

Was folgt, ist der Moment des Jähen erwachsens, wenn der Herr Vorsitzende Ihnen klarmachen wird, dass alles, aber ausnahmslos alles, was sie an "Argumenten" vorgebracht haben, irrelevant, vollkommen irrelevant ist und wenn er Ihnen raten wird, den Widerspruch zurück zu nehmen.

Sicher, das werden Sie nicht tun, Ihr Anwalt - einer, der Ihre Sprache spricht, sonst wäre er nicht Ihr Anwalt - wird das vortragen, was vorzubeten Sie ihn beauftragt haben.

Die Kammer wird feststellen, dass die Güteverhandlung gescheitert ist und der Herr Vorsitzende wird zu Protokoll diktieren, dass der Sach- und Streitstand mit den Parteien nach Eintritt in die mündliche Verhandlung erörtert wurde und sodann die Anträge zu Protokoll nehmen: Der Verfügungsklägervertreter wird beantragen, die einstwweilige Verfügung aufrecht zu erhalten, während Sie beantragen lassen werden, die einstweilige Verfügung aufzuheben und den Antrag auf Erlaß einer solchen zurückzuweisen.

Mit dem Hinweis, dass ein Urteil am Schluß der Sitzung ergeht, wird sich die Kammer in die Mittagspause verabschieden. Danach, wenn Sie schon wieder auf dem Weg zum Bahnhof sind, wird die Sache erneut aufgerufen werden und die Kammer wird Verkünden - im Namen des Volkes, nicht im Namen der Gutmenschen - "Die einstweilige Verfühung vom *** wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Eilverfahrens zu tragen."

Von Ihrem Glück erfahren Sie freilich erst Tage später. Vielleicht ist Ihr Anwalt ja so pfiffig und fragt die Entscheidung am Tag darauf bei der Geschäftsstelle ab.

Sie werden sich nun endgltig verfolgt fühlen. Dieselbe Kammer, die es für zulässig erklärt hat, einen Menschen als Dialer-Parasiten zu bezeichnen, verhängt Ihnen - IHNEN! - einen Maulkorb. Das kann, nein, das darf nicht sein.

Nun, wohlan, gehen Sie in Berufung, der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt wartet schon. Er wird tun, was schnell und rationell ist, und Ihre Berufung nach § 522 II ZPO verwerfen. Schade, ich hätte den beteiligten Anwälten eine weitere Terminsgebühr gegönnt, aber Berufungsgerichte denken an sich, nicht an die Anwälte. Und die Aussicht, Sie in einem der klimatisierten Verhandlungssäle ertrageb zu müssen, dürfte beim Senat die Bereitschaft, Ihre Berufung durch Beschluß zu verwerfen, noch verstärken.

Am Ende des Tages werden Sie den Rest an Glauben in das Justizsystem dieses Landes endgültig verloren haben. Jenen Glauben, der heute ein bisschen gefestigt wurde durch die von Ihnen beklatschte Parasiten-Entscheidung.

Soweit, so gut. Traurig nur, dass Sie selbst dann noch nicht begriffen haben werden, warum das, was Sie da veranstaltet haben, unzulässig war und Ihnen daher gerichtlich verboten worden ist.

Im Übrigen: Der unaussprechliche Pionier hat in Ihnen einen würdigen Nachfolger gefunden. Vielleicht sollten Sie zuvor noch das LG Frankfurt abmahnen?

Herzlichst,
   /DSSM1